Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV): Verbraucherinsolvenzen: Schnellere Restschuldbefreiung kommt

29.01.2019

– EU beschließt Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen –

– Entschuldung bald in drei Jahren möglich –

Berlin, 28.01.2019 Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) fordert seit langem die Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen. Nun gibt es eine Einigung auf europäischer Ebene: Auch in Deutschland wird die Restschuldbefreiung in drei anstatt in sechs Jahren zu erreichen sein.

Das berichtete Alexander Bornemann, Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium, auf der 36. Verbraucherinsolvenzveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft in Berlin. Hintergrund ist eine Einigung auf europäischer Ebene: Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich in sogenannten Trilogverhandlungen auf diese Verkürzung geeinigt (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15556-2018-INIT/en/pdf). Diese wird nun den EU-Mitgliedstaaten vorgegeben. Die entsprechende gesetzliche Regelung des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im Juni 2019 vorliegen. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten maximal drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

Die Arbeitsgemeinschaft hat diese Verkürzung in der Vergangenheit wiederholt eingefordert (so auch anlässlich des Deutschen Insolvenzrechtstags 2018). „Wir begrüßen die europäische Entscheidung sehr“, betont Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz in der Arbeitsgemeinschaft. „Sobald die Regelung vorliegt, sollte sie zügig in deutsches Recht umgesetzt werden, um längeren Leerlauf bei Gerichten, Insolvenzverwaltern und Schuldnerberatern zu verhindern.“ Dieser dürfte, zeigt sich Henning überzeugt, durch ein Abwarten der betroffenen Schuldner zwangsläufig entstehen.

Aktuell ist davon auszugehen, dass die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katarina Barley erste Vorschläge zur Anpassung der deutschen Restschuldbefreiungsregeln auf dem 16. Deutschen Insolvenzrechtstag am 4. April 2019 in Berlin vorstellen wird.

Hintergrund:

Aktuell beträgt die reguläre Laufzeit bei Privatinsolvenzen fünf oder sechs Jahre. Eine Verkürzung der Laufzeit kann – vor allem bei den Gerichten – Zeit und Kosten in Millionenhöhe einsparen. Darüber hinaus erleichtert die Restschuldbefreiung nach drei Jahren die wirtschaftliche Resozialisierung überschuldeter Privatpersonen.

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