Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) wählt neuen Geschäftsführenden Ausschuss
– Alle bisherigen Mitglieder im Amt bestätigt –
Berlin, 09.04.2019 Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat am Wochenende ihren Geschäftsführenden Ausschuss (GfA) gewählt. Alle Mitglieder wurden in ihren Ämtern bestätigt.
Damit setzt sich auch der aktuelle achtköpfige GfA wieder aus folgenden acht Insolvenzrechtlerinnen und Insolvenzrechtlern zusammen:
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Vorsitzender
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Rechtsanwalt Peter Depré, Sprecher der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung
Rechtsanwalt Kai Henning, Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz
Rechtsanwalt Jens Lieser
Rechtsanwältin Dr. Anne Deike Riewe, stellvertretende Vorsitzende
Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol
Rechtsanwalt Jörg Sievers, Schatzmeister
Traditionsgemäß fand die Wahl des GfA im Anschluss an den Deutschen Insolvenzrechtstag (DIT) in Berlin statt, den die Arbeitsgemeinschaft veranstaltet. Der diesjährige DIT stellte unter anderem anstehende wirtschaftliche, auch krisenhafte Entwicklungen in den Fokus. Mit Blick auf eine potentielle Krise betont der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Rechtsanwalt Jörn Weitzmann: „Wichtig für die verantwortlichen Unternehmenslenker ist es gerade jetzt, mit offenen Augen voranzugehen und rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen. Gerät das Unternehmen in eine Schieflage und tritt nicht rechtzeitig in den Turnaround ein, wird viel Vertrauen verbrannt und Zeit verschwendet. Gleichzeitig steigen die Haftungsgefahren.“