ARQIS berät Kaiser’s Tengelmann bei Verhandlungen und Abschluss von Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung

01.09.2015

Düsseldorf, 31. August 2015 – ARQIS Rechtsanwälte hat die Kaiser’s Tengelmann GmbH bei den Verhandlungen und dem Abschluss von Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung mit den Betriebsräten Nordrhein und Berlin beraten.

Die Kaiser’s Tengelmann GmbH ist ein deutsches Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, welches zur Unternehmensgruppe Tengelmann gehört und Supermärkte betreibt. Sie beschäftigt im gesamten Bundesgebiet etwa 16.000 Arbeitnehmer in rund 460 Supermarktfilialen. Im Oktober 2014 wurde bekannt, dass die Supermarktkette von Edeka übernommen werden soll.

Hintergrund für die Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung ist, dass das Bundeskartellamt den Verkauf der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann an Edeka untersagt hat. Daraufhin hatten Tengelmann-Eigentümer Karl-Erivan Haub und Edeka-Chef Markus Mosa eine Ministererlaubnis bei Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel beantragt. Für diese Ministererlaubnis wird nun unter Berücksichtigung der vereinbarten Beschäftigungssicherung geprüft, ob gesamtwirtschaftliche Vorteile oder ein überragendes Interesse der Allgemeinheit die Bedenken des Bundeskartellamtes überwiegen.

ARQIS Rechtsanwälte (Düsseldorf): Dr. Andrea Panzer-Heemeier; Associates: Dr. Sebastian Schröder, Eva Trost (alle Arbeitsrecht)

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