Ashurst berät österreichischen Private-Equity-Investor VMS bei Übernahme des Nutzfahrzeugeherstellers Rohr

29.12.2009

Ashurst

OLG Naumburg hebt Objektnetzbescheid der Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt auf Stuttgart – Ein neues Urteil stärkt die Liberalisierung des Strommarkts. Auch im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen können Stromlieferanten jetzt gegenüber dem Stromnetzbetreiber ihren gesetzlichen Anspruch auf Netzzugang geltend machen, um ihre dort belegenen Kunden zu beliefern. In einem Musterverfahren hat das Oberlandesgericht Naumburg am 28. Dezember 2009 den sogenannten Objektnetzbescheid der Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt für das von der envia INFRA GmbH betriebene Stromnetz im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen im angefochtenen Umfang aufgehoben. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Ein Team von CMS Hasche Sigle um Lead Partner Dr. Christian F. Haellmigk hat diese Entscheidung für die citiworks AG, einen bundesweit tätigen Energielieferanten, erstritten. "Ich freue mich, dass dieses langjährige Verfahren nun endlich seinen Abschluss gefunden hat. Zwischenzeitlich hat sogar der BGH die Beschwerdebefugnis der citiworks AG höchstrichterlich bestätigt", erläuterte Dr. Christian F. Haellmigk, der seinen Mandanten vor dem Oberlandesgericht Naumburg wie ebenfalls bereits vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich vertreten hat. Im Mai 2008 war der Europäische Gerichtshof in einem aufsehenerregenden Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass eine weitere im deutschen Recht bislang vorgesehene Ausnahmeregelung für Objektnetze unvereinbar ist mit der „EG-Beschleunigungsrichtlinie Strom“ aus dem Jahr 2003. Das Verfahren hatte ebenfalls ein CMS-Team um Dr. Christian F. Haellmigk für die citiworks AG geführt. Als Reaktion auf dieses Urteil hat der EU-Gesetzgeber in seinem "Dritten Energiebinnenmarktpaket" (2009) Ausnahmemöglichkeiten für sogenannte "geschlossene Verteilnetze" geschaffen. Zu den Ausnahmen gehört allerdings ausdrücklich nicht die Befreiung von der Verpflichtung für Stromnetzbetreiber, Stromanbietern generell Netzzugang zu gewähren. 2010 soll das EU-Binnenmarktpaket in deutsches Energiewirtschaftsrecht umgesetzt werden. Berater CMS Hasche Sigle: Dr. Christian F. Haellmigk, Kartellrecht (Lead Partner) Dr. F. Moritz Weber, Kartellrecht Kontakt: Dr. Christian F. Haellmigk +49 (0)711 / 9764-304 Christian.Haellmigk@cms-hs.com CMS Hasche Sigle ist eine der führenden wirtschaftsberatenden Anwaltssozietäten. Mehr als 600 Anwälte sind in neun wichtigen deutschen Wirtschaftszentren sowie in Belgrad, Brüssel, Moskau und Shanghai für ihre Mandanten tätig. CMS Hasche Sigle ist Mitglied von CMS, dem Verbund unabhängiger europäischer Rechts- und Steuerberatungssozietäten insbesondere für Unternehmen, Banken und Organisationen, die geschäftlich in Europa tätig sind oder es werden möchten. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse der lokalen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge. Mit 53 Büros in West- und Mitteleuropa sowie darüber hinaus bieten wir mandantenorientierte Dienstleistungen durch eine international konsistente, individuell zugeschnittene Strategieberatung in 27 Ländern. CMS mit Hauptsitz in Frankfurt am Main wurde 1999 gegründet und umfasst heute neun Sozietäten mit mehr als 2400 Anwältinnen und Anwälten. Die CMS-Mitgliedsfirmen sind mit The Levant Lawyers mit Büros in Beirut, Abu Dhabi, Dubai und Kuwait assoziiert. CMS-Büros und verbundene Büros: Amsterdam, Berlin, Brüssel, London, Madrid, Paris, Rom, Wien, Zürich, Aberdeen, Algier, Antwerpen, Arnheim, Belgrad, Bratislava, Bristol, Budapest, Buenos Aires, Bukarest, Casablanca, Dresden, Düsseldorf, Edinburg, Frankfurt, Hamburg, Kiew, Köln, Leipzig, Ljubljana, Lyon, Marbella, Mailand, Montevideo, Moskau, München, Peking, Prag, Sao Paulo, Sarajevo, Sevilla, Shanghai, Sofia, Straßburg, Utrecht, Warschau und Zagreb. Weitere Informationen zu CMS Hasche Sigle finden Sie unter www.cms-hs.com, zu CMS unter www.cmslegal.com.

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