Ashurst: Brauchen wir eine stärkere Regulierung von Private Equity in Deutschland?

09.10.2006

Ashurst

Mit Zufriedenheit haben wir vor einigen Wochen die Signale aus dem Bundesfinanzministerium vernommen, wonach Private-Equity-Investitionen in mittelständische Unternehmen gefördert werden sollen. Die bislang wenig konstruktive Heuschreckendebatte schien ihr gutes Ende gefunden zu haben. Kürzlich waren von der Parlamentarischen Staatssekretärin Barbara Hendricks jedoch auch andere Töne zu hören: Förderung von Investitionen in den Mittelstand ja, aber auch Sanktionierung von Investoren, "deren volkswirtschaftlicher Nutzen eher gering ist". Weder die Kriterien, wie zwischen "guten" und "schlechten" Investoren unterschieden werden soll, noch konkrete Regulierungsvorschläge wurden bislang erläutert.

Im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung eines Private-Equity-Gesetzes muss sich der Gesetzgeber die grundsätzliche Frage stellen, ob Investitionen durch Private-Equity-Häuser in Deutschland erwünscht sind oder nicht. Dabei darf man sich nicht von wenigen Negativbeispielen leiten lassen. Allgemein leisten die Finanzinvestoren einen erheblichen Beitrag zur Stärkung der deutschen Wirtschaft. Sie bringen neben Kapital eine hohe Professionalität, neue Ideen und gute Kontakte zur globalen Wirtschafts- und Finanzwelt mit. Für den deutschen Mittelstand als wichtige Säule der deutschen Wirtschaft bieten Private-Equity-Häuser gute Möglichkeiten zur Lösung von Nachfolgeproblematiken.

Vor diesem Hintergrund sollte der Gesetzgeber das Investitionsklima in Deutschland verbessern und Anreize für Private-Equity-Häuser schaffen, in Deutschland zu investieren. Die Schaffung von strengen handelsrechtlichen Sonderregelungen für Private-Equity-Investoren ist dabei kontraproduktiv, eine Notwendigkeit auch nicht ersichtlich.

Schon jetzt hat der Private-Equity-Standort Deutschland Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu europäischen Nachbarn. Zu nennen sind hier insbesondere die Bereiche Fundraising, Steuerrecht und Exit-Möglichkeiten. Eine Verschärfung der Problematik durch Schaffung neuer Steuertatbestände würde sicherlich eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen in Deutschland bedeuten und zu einem Rückgang von wichtigen Investitionen führen.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, stehen wir gerne zur Verfügung.

Gerne vermitteln wir auch ein Gespräch mit Herrn Dr. Janssen.

Steffen Rinas

 

Account Executive

 

Citigate Dewe Rogerson GmbH

 

Goethestraße 26-28

 

60313 Frankfurt am Main

 

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Notiz für die Redaktion

 

 

Ashurst ist eine international tätige Anwaltssozietät mit Büros in Brüssel, Dubai, Frankfurt, London, Madrid, Mailand, München, New York, Paris, Singapur, Tokio sowie einem Partnerbüro in Neu Delhi und weltweit insgesamt mehr als 700 Anwälten, darunter rund 160 Partner. Seit ihrer Gründung im Jahr 1822 hat sich die Sozietät zu einer der führenden internationalen Kanzleien im Wirtschafts- und Unternehmensrecht entwickelt. Ashurst Deutschland ist auf folgende Beratungsschwerpunkte spezialisiert: Corporate (Private Equity, insbesondere LBOs und MBOs; Unternehmensübernah-men; Kapitalmarktrecht insbesondere Börsengänge und Delistings; M&A); International Finance (Akquisitionsfinanzierungen, Anleihen, Credit-Linked-Notes, Asset-Backed-Securities, CDO's/CBO's/CLOs, Aufsichtsrecht, Investmentrecht, Derivate, Leasing); Real Estate (Immobi-lienakquisitionen und -veräußerungen, Sale- and Leasebacks, gewerbliches Mietrecht, Bauprojekte und –entwicklung); Commercial (Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (IP), Medien- und Filmrecht, IT-Recht, Pharma- und Lebensmittelrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Vergaberecht, öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Arbeitsschutzrecht sowie Bau- und Bauplanungsrecht, Sportrecht); Tax (Akquisitionsstrukturen, Finanzprodukte, Fondskonzepte); Litigation/Arbitration (Streitigkeiten aus M&A- und Private Equity-Transaktionen, Börsengängen und Kapitalanlagen sowie aus Infrastrukturprojekten; Produkthaftung; grenzüberschreitende Ge-richts- und Schiedsverfahren).

 

 

In Deutschland beschäftigt die zu den international führenden Beratungsunternehmen für Wirt-schafts- und Unternehmensrecht gehörende Sozietät ein Team von mehr als 60 qualifizierten Bera-tern, darunter 18 Partner. Ashurst ist seit 1997 in Frankfurt und seit Mai 2001 auch in München vertreten.

 

 

Zu den Mandanten zählen Allied Domecq, Alno, Bayerische Hypo- und Vereinsbank, BT, @Entertainment Inc., Bain Capital, Bell Atlantic Corporation, Candover, Chase Capital, Cinven, Deutsche Bank, Deutsche Telekom, Dresdner Bank, Dresdner Kleinwort Wasserstein, Imetal, IBM, IMG, Imperial Tobacco, Kingston Communications, Lehman Brothers, Liechtenstein Global Fund Management, Marubeni Corporation, Merrill Lynch, Millennium & Copthorne, Motorola, NM Roths-child & Sons, Nomura International, Oakhill Capital, Paribas International, RWE Trading, Skanska, Société Générale, Stada, Suez Industries, Sumitomo Finance International, Telecom Eireann, Texas Pacific, The Quaker Oats Company, Thuraya Satellite Communications, United News & Media and Videocon International.

 

 

Im Rahmen des Ashurst Deals Update herausgegebene Informationen über jüngst von Ashurst be-treute Mandate sowie Presseinformationen über wichtige Transaktionen, bei denen Ashurst tätig geworden ist, können unter www.ashurst.com abgerufen werden. Die Seiten „Deals“ befin-den sich auf der Website im „Media room“.

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