Ashurst verstärkt Corporate und Arbeitsrecht mit neuen Partnern

14.06.2012

Frankfurt, 13. Juni 2012 --- Ashurst baut die Praxisgruppen Corporate und Arbeitsrecht weiter aus. Zum 1. Juni haben sich Dr. Benedikt von Schorlemer (Corporate/M&A) und Dr. Andreas Mauroschat (Arbeitsrecht) dem Frankfurter Büro der Kanzlei angeschlossen. Beide wechseln als Partner von Dewey & LeBoeuf zu Ashurst.

Mit dem Zugang von Dr. von Schorlemer (45) wächst das deutsche Corporate-Team von Ashurst auf sieben Partner an. Der erfahrene Anwalt verstärkt die Kanzlei mit seiner umfassenden Expertise in den Bereichen Private Equity und M&A. Er verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung von Finanzinvestoren und berät darüber hinaus strategische Investoren bei Käufen und Verkäufen, Restrukturierungen und Carve-Outs. Mit Dr. von Schorlemer wechselt Senior Associate Jan Frederik Krekeler von Dewey & LeBoeuf zu Ashurst.

Dr. von Schorlemer erklärte:

"Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und bin sicher, dass mir Ashurst mit ihren stark aufgestellten, international vernetzten Teams die ideale Plattform bietet, zusammen mit den Kollegen die Praxis gezielt weiterzuentwickeln."

Dr. Andreas Mauroschat (43) verstärkt die Kanzlei mit ausgewiesener Expertise im Arbeitsrecht, Datenschutz und dem Bereich Compliance. Dr. Mauroschat und sein Team betreuen in ihrer in den vergangenen Jahren stark gewachsenen laufenden Beratungspraxis eine Reihe hochkarätiger nationaler und internationaler Mandanten. Besonders visible Mandatierungen erfolgten zuletzt im Finanzdienstleistungsbereich und der Industrie. Darüber hinaus bringt Dr. Mauroschat, entsprechend der transaktionsorientierten Ausrichtung von Ashurst, umfassende Erfahrung im M&A- und restrukturierungsbegleitenden Arbeitsrecht mit. Bei Ashurst übernimmt er die Leitung des deutschen Arbeitsrechtsteams.

Dr. Mauroschat erklärte:

"Der Wechsel zu Ashurst bietet mir eine hervorragende Perspektive, um mit einem vergrößerten und sehr erfahrenen Team die erfolgreiche arbeits- und datenschutzrechtliche Praxis der Kanzlei weiter auszubauen. Wir werden die bestehende hochkarätige Mandantenbasis weiterentwickeln und die Praxisgruppe eng mit den anderen erfolgreichen Gruppen verzahnen."

Parallel zu diesen Zugängen treibt Ashurst die Entwicklung ihrer rechtsgebietsübergreifenden Praxis Energie, Transport und Infrastruktur (ETI) voran. Partner Andreas Vogel, der sich in den vergangenen beiden Jahren bereits umfangreich um den Aufbau der deutschen ETI-Praxis gekümmert hat, widmet sich künftig ausschließlich der Beratung in diesen drei Sektoren.

Peter Junghänel, Managing Partner der deutschen Ashurst-Büros, sagte:

"Wir heißen Dr. von Schorlemer und Dr. Mauroschat herzlich willkommen. Ihr Zugang ist ein wichtiger Schritt bei der strategischen Weiterentwicklung unserer deutschen Praxis. Unser standortübergreifendes, international integriertes Corporate-Team ist Dank des Neuzugangs von Dr. von Schorlemer künftig in der Lage, Finanzinvestoren und Unternehmen in noch breiterem Umfang zu beraten.

Wir sind froh, die Leitung des für unsere Transaktionspraxis wichtigen Arbeitsrechts nahtlos an einen erfahrenen Arbeitsrechtspartner weiter geben und darüber hinaus die eigenständige Beratungspraxis in den Bereichen Arbeitsrecht, Datenschutz und Compliance ausbauen zu können.

Gleichzeitig treiben wir die Entwicklung unserer ETI-Praxis voran, die ein wichtiger Baustein unserer internationalen Erfolge ist und von uns in Deutschland als eminent wichtig eingeschätzt wird."

Markus Kuhn
PR Adviser
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