Auf gutem Kurs – Assmus Metallveredelung GmbH erreicht zentralen Meilenstein der Restrukturierung

05.11.2020

Amtsgericht Offenbach entspricht Antrag des Traditionsunternehmens

Geschäftsbetrieb läuft ohne Einschränkung weiter

Dietzenbach. 28. Oktober 2020. Die Restrukturierung der Assmus Metallveredelung GmbH befindet sich auf gutem Kurs und hat einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht: Das Amtsgericht Offenbach hat am 28.10.2020 dem Antrag des Unternehmens entsprochen und ein Eigenverwaltungsverfahren angeordnet. Das Ziel der Insolvenz in Eigenverwaltung ist die Restrukturierung und Fortführung des traditionsreichen Unternehmens. „Durch das Eigenverwaltungsverfahren sind wir als Unternehmen weiterhin uneingeschränkt handlungsfähig und bleiben für unsere Kunden der gewohnt verlässliche Partner. Bei der Umsetzung der erarbeiteten Sanierungsmaßnahmen befinden wir uns voll im Zeitplan“, erklärt Geschäftsführer Markus Sohn.

Eigenverwaltungsverfahren zeichnen sich dadurch aus, dass die unternehmerische Verantwortung bei der bisherigen Geschäftsführung verbleibt. Diese führt den Sanierungsprozess selbstständig und ohne Insolvenzverwalter, aber mit einem gerichtlich zur Seite gestellten Sachwalter, durch. Unterstützt wird die Geschäftsführung zumeist durch ein sanierungserfahrenes Beratungsunternehmen. Während des Verfahrens wird der Geschäftsbetrieb unverändert weitergeführt. Der Sachwalter übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und zusammen mit den Beratern die Sanierung im Interesse der Gläubiger zu unterstützen. Für die Funktion des Sachwalters hat das Amtsgericht Offenbach Herrn Rechtsanwalt Fabio Algari aus der Wirtschaftskanzlei hww (Frankfurt a.M.) bestellt. Die Geschäftsführung von Assmus wird zusammen mit der auf die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen spezialisierten Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp und deren Schwestergesellschaft plenovia (Düsseldorf) nun ein tragfähiges Sanierungskonzept entwickeln, dem das Gericht und die Gläubiger zustimmen müssen. Außerdem begleitet der Sanierungsexperte Volker Schreck (ebenfalls Buchalik Brömmekamp) das Unternehmen als Generalbevollmächtigter während der Zeit des Verfahrens und unterstützt die Geschäftsleitung so vor Ort mit seinem insolvenzspezifischen Know-how.

Die Assmus Metallveredelung GmbH bietet eine Vielzahl verschiedener Verfahren der Oberflächenveredelung an. Das Unternehmen wurde bereits im Jahr 1864 von seinem Namensgeber Louis Assmus in Frankfurt als Kupferschmiede und Verzinnungsanstalt gegründet und befindet sich seit Anbeginn in Familienbesitz. Das Produktportfolio wurde ständig weiterentwickelt und umfasst die Oberflächenveredelung durch Beschichtung, wobei vornehmlich Stahlteile mit Legierungsschichten galvanisiert und Produkte aus Aluminium eloxiert werden. Aktuell beschäftigt Assmus an einem Standort in Dietzenbach und einem weiteren Standort in Groß-Umstadt insgesamt knapp 100 Mitarbeiter.

Der wesentliche Kundenkreis des Unternehmens stammt aus dem Automotivsektor. Dessen anhaltende Krise und deren Auswirkungen bekam auch die Assmus Metallveredelung bereits seit einiger Zeit zu spüren. Als – in Folge der Corona-Pandemie – zusätzlich weitere massive Einschränkungen folgten, geriet das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage. „Wir sind zuversichtlich, dass die Sanierung von Assmus gelingt. Durch die lückenlose Belieferung konnten wir bei Kunden und Lieferanten Vertrauen schaffen und wissen diese auf unserer Seite, was den eingeschlagenen Sanierungsweg und die Zukunft von Assmus angeht“ erklärt Sanierungsexperte Volker Schreck von Buchalik Brömmekamp. „Unser Ziel ist es, das Familienunternehmen zu retten und nachhaltig zu sanieren. Deshalb läuft der Geschäftsbetrieb ohne Einschränkung, wie bisher, weiter. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Erstellung des Sanierungsplans“, erklärt Schreck.

Hintergrund: Die vorläufige Eigenverwaltung (§270a InsO)

Seit dem 1. März 2012 lässt die neue Insolvenzordnung auf Antragstellung eine sogenannte vorläufige Eigenverwaltung zu. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Anstatt eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, dem vorläufigen Sachwalter und dem Insolvenzgericht will das Verfahren die Fortführung eines Unternehmens unter dem Schutz der Insolvenzordnung ermöglichen. Ziel des Verfahrens ist es, dem Unternehmen nach Möglichkeit den bisherigen Gesellschafterkreis zu erhalten und es nicht zu zerschlagen. Deshalb soll das Unternehmen auch nicht verkauft (Asset Deal), sondern über einen Insolvenzplan entschuldet werden. Regelmäßig gehen Unternehmen deutlich gestärkt aus diesem Verfahren hervor, denn es wird ausreichend Liquidität geschaffen und die Passivseite der Bilanz wird durch Gläubigerverzichte erheblich gestärkt.

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