Aus TILP Rechtsanwälte wird TILP Rechtsanwalts GmbH: TILP Rechtsanwälte mit Wirkung ab 01.10.2011 in vollem Umfang in die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingebracht

06.10.2011

Kirchentellinsfurt, den 04.10.2011 – Der Geschäftsbetrieb von TILP Rechtsanwälte wurde mit Wirkung ab 01.10.2011 in vollem Umfang in die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) eingebracht und wird durch diese fortgeführt. Die Rechtsform der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist gesetzlich geregelt in den §§ 59c ff. BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung). Die Registrierung der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („TILP“) lautet: HRB 735985, AG Stuttgart. Sie ist als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen von der Rechtsanwaltskammer Tübingen. Die bisherigen Kontaktdaten bleiben unverändert. Die GmbH beschäftigt aktuell 27 Mitarbeiter, davon 11 Rechtsanwälte.

„Die Umwandlung der Kanzlei in eine Rechtsanwalts GmbH erfolgte vor dem Hintergrund des stetigen Zuwachses von Mandaten im dreistelligen Millionen- sowie im Milliardenbereich und unserem Bedürfnis nach rechtssicherer Haftungsbeschränkung“, erläutert der geschäftsführende TILP-Gesellschafter Andreas Tilp. „Die Anwalts GmbH ist zur Zeit die einzige vom deutschen Gesetzgeber normierte Rechtsform für Anwälte, die eine rechtssichere und vollständige Haftungsbeschränkung der für sie tätigen Anwälte ermöglicht“, betont TILP-Geschäftsführer Peter Gundermann.

Über TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (vgl. auch www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („TILP“) ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP zur Spitzengruppe der vier führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalanlegerrecht. JUVE bewertet TILP als „eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen … die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und … das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“.

TILP ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM.TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vertritt TILP im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 3.3.2008) jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom, daneben vor dem selben Senat auch den Musterkläger im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank. Seit Januar 2011 vertritt TILP zudem vor dem OLG München den Musterkläger im Verfahren gegen die Hypo Real Estate.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte … Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte …“ (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der „wohl bekannteste Anwalt der Republik“ (16.8.2009). Andreas Tilp war u.a. Sachverständiger der Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert er sich vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Andreas Tilp vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Er ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf renommierten Veranstaltungen wie beispielsweise dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren.

TILP ist Partner der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts sowie auf Prozessfinanzierung spezialisiert haben.

Kontakt:

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Andreas W. Tilp
Einhornstraße 21
D-72138 Kirchentellinsfurt

Telefon: +49.7121.90909.0
Fax: +49.7121.90909.81
E-Mail: andreas.tilp@tilp.de

V.i.S.d.P.: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einhornstraße 21, D-72138 Kirchentellinsfurt

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