Ausbau der Nord-Süd-Stromtrasse: GvW Graf von Westphalen berät Land Mecklenburg-Vorpommern bei Planfeststellung 380-kV Leitung Güstrow – Parchim Süd

06.10.2020

05.10.2020

Zur Beschleunigung des Projekts der Errichtung einer 380-kV Freileitung zwischen Güstrow – Parchim Süd auf einer Länge von etwa 53 km hat die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, die Kanzlei GvW Graf von Westphalen im Rahmen einer Ausschreibung als Projektmanager gem. § 43g Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit der rechtlichen Unterstützung im Rahmen des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens beauftragt.

Das Projekt Güstrow – Parchim Süd sieht den Ersatzneubau einer 380-kV-Freileitung für die bestehende 220-kV-Freileitung vor. Es ist der nördlichste Abschnitt des Gesamtprojektes Güstrow – Wolmirstedt, das auf einer Länge von etwa 189 km in sechs Genehmigungsabschnitte untergliedert ist. Das Projekt dient dem Transport überschüssiger Energie aus den ostdeutschen in die süddeutschen Bundesländer, welche aufgrund des Ausstiegs aus der Kernenergie Erzeugungsdefizite aufweisen. Außerdem soll die Verbindung der Netzgebiete der Übertragungsnetzbetreiber verbessert werden. Der Ausbau der innerdeutschen Stromnetze, die Erhöhung der Übertragungskapazitäten und die bessere Verknüpfung der Übertragungsnetze sind wesentliche Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende.

Der Genehmigungsabschnitt Güstrow – Parchim Süd ist im Bundesbedarfsplan enthalten. Zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs besteht an dem Projekt daher ein - gesetzlich festgeschriebener - vordringlicher Bedarf. Nach dem Bundesbedarfsplangesetz ist die Realisierung des Projekts aufgrund eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.

Vorhabenträgerin des Projektes ist die 50 Hertz Transmission GmbH, die zum Kreis der vier Übertragungsnetzbetreiber gehört, die in Deutschland für den Betrieb des Netzes zur überregionalen Versorgung und Übertragung im Höchstspannungsbereich verantwortlich sind. Den Übertragungsnetzbetreibern kommt eine zentrale Bedeutung beim Netzausbau und bei der Integration von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in die inländische Netzinfrastruktur zu.

Nach Einreichung und Prüfung der Antragsunterlagen beim und durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt und die Verfahren zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange eingeleitet.

GvW unterstützt die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde im Laufe des Planfeststellungsverfahrens bei der Koordinierung, Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte mit einem Team bestehend aus Dr. Sigrid Wienhues (Federführung), Corinna Lindau und Dr. Andreas Wolowski (alle GvW Hamburg).

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