Ausschreibung für Bike-Sharing-System in der Region München muss wiederholt werden / nextbike kippt mit Leinemann Partner fehlerhafte Vergabeentscheidung

14.08.2025

 

Berlin / München, 13.08.2025: Nextbike GmbH (nextbike), europäische Marktführerin im Bikesharing, hat sich erfolgreich gegen die geplante Zuschlagserteilung an eine Wettbewerberin für ein großvolumiges Fahrradverleihsystem in der Region München gewehrt. Mit Beschluss vom 05. August 2025 (Az.: Verg 2/25) hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) das Vergabeverfahren in die Phase vor Abgabe der finalen Angebote zurückversetzt. Der Angebotswettbewerb muss nun wiederholt werden.

Das Verfahren betrifft den 2024 ausgeschriebenen Aufbau und Betrieb eines regional einheitlichen Bikesharing-Systems für über 30 Kommunen und einen Verkehrsverbund in der Region München. Geplant ist eine Laufzeit mit Verlängerungsoption bis 2032 und eine Hochlaufphase für mehr als 6.000 Fahrräder.

Das BayObLG stellte in seinem Beschluss fest, dass die Vergabeunterlagen in wesentlichen Punkten – darunter die technischen Anforderungen an die Baugleichheit und Lieferfähigkeit der Räder – gravierende Unklarheiten und Widersprüche nach den Bieterverhandlungen aufwiesen. Diese Verletzung des Transparenzgebots nach § 97 Abs. 1 GWB macht eine Überarbeitung der Unterlagen erforderlich. Alle Bieter müssen nun die Gelegenheit erhalten, auf Basis klarer und eindeutiger Vorgaben erneut Angebote einzureichen.

Auch wenn nextbike nicht die eigentlich folgerichtige Zuschlagserteilung an sich erreichen konnte, ist die rechtswidrige Beauftragung des Wettbewerbers vom Tisch. Wegen der vom Gericht bestätigten schwerwiegenden Fehler bei der Gestaltung der Vergabe- und Vertragsunterlagen hat es die Zurückversetzung angeordnet. Der Ausgang der teilweisen Verfahrenswiederholung ist offen. Der Start des Bike-Sharing-Systems wird sich damit weiter verzögern.

In dem Verfahren wurde nextbike von einem auf Vergaberecht spezialisierten Team von Leinemann Partner um den Berliner Partner Dr. Thomas Kirch beraten und vertreten. Dr. Thomas Kirch und Anne Müller, beide Fachanwälte für Vergaberecht, begleiten nextbike seit vielen Jahren erfolgreich in vergaberechtlichen Fragestellungen.

Vertreter Nextbike GmbH
Leinemann Partner Berlin
Dr. Thomas Kirch, Partner (Vergaberecht)
Anne Müller, Senior Associate (Vergaberecht)

 

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