Baker & McKenzie wehrt vor BGH Angriff auf Verbriefungen von grundschuldbesicherten Darlehensportfolien ab

27.04.2011

Frankfurt, 26. April 2011 – Mit Urteil vom 19. April 2011 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Darlehensforderungen und die sie besichernden Grundschulden auch an eine Nichtbank übertragen werden können, und zwar auch dann, wenn der Erwerber nicht in die sog. Sicherungszweckabrede eingetreten ist. Das ist entscheidend für die Verbriefung solcher Forderungen im Rahmen sog. ABS-Strukturen. In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Darlehensnehmer argumentiert, die Unübertragbarkeit folge aus einer früheren Entscheidung des BGH, so dass er trotz Übertragung seiner Darlehensverbindlichkeit an eine Zweckgesellschaft nicht zur Zahlung verpflichtet sei. Dem hat der XI. Zivilsenat des BGH widersprochen. Baker & McKenzie vertrat in dem Rechtsstreit den Issuer Portfolio GREEN German CMBS GmbH, also den Emittenten der Wertpapiere, die aus dem verbrieften Darlehensportfolio im Wert von ca. EUR 500 Mio. gespeist werden.

Dr. Mathias Wittinghofer sagte dazu: "Wir freuen uns, dass wir mit diesem Ergebnis nicht nur unserer Mandantin, sondern auch dem ABS-Markt zu mehr Sicherheit verhelfen konnten. Ein anderes Ergebnis hätte den Verbriefungsmarkt in Deutschland nachhaltig erschüttert."

Baker & McKenzie berät regelmäßig Banken und Finanzdienstleister in Verfahren vor staatlichen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten. So vertritt die Kanzlei aktuell eine deutsche Landesbank in einem Rechststreit um die Wirksamkeit von sog. CDO-Swaps im Wert von EUR 300 Mio. Kürzlich verteidigte sie die tschechische CSOB vor einem Schiedsgericht erfolgreich gegen Forderungen der tschechischen Republik auf Rückzahlung von Beihilfen in Höhe von USD 1,7 Milliarden.

Rechtliche Berater (Emittent der Wertpapiere): Baker & McKenzie

Federführung: Dr. Mathias Wittinghofer (Partner Litigation, Frankfurt)

Weitere beteiligte Anwälte: Dr. Matthias Eggert (Partner Banking & Finance, Frankfurt)

Vertretung beim Bundesgerichtshof: Dr. Matthias Siegmann

Über Baker & McKenzie:

Lange bevor der Begriff „Global Player“ modern wurde, hatte Baker & McKenzie die Vision einer globalen Wirtschaftskanzlei bereits verwirklicht. 1949 von Russell Baker und John McKenzie in Chicago gegründet, zählt Baker & McKenzie heute mit mehr als 3.750 Anwälten an 68 Standorten und einem weltweiten Umsatz von über zwei Milliarden US-Dollar im vergangenen Geschäftsjahr zu den größten und leistungsstärksten Anwaltskanzleien der Welt.

Auch die deutschen Büros fühlen sich der Vision der Gründer verpflichtet. In Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main und München vertreten rund 180 Anwälte mit ausgewiesener fachlicher Expertise und internationaler Erfahrung die Interessen ihrer Mandanten. Als eine der führenden deutschen Anwaltskanzleien berät Baker & McKenzie nationale und internationale Unternehmen und Institutionen auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell