Bauer-Verlag siegt mit Lovells und v. Plehwe - BGH-Schlappe für Charlotte Casiraghi

16.04.2010

Lovells

Prominente können nicht erwarten, dass sich die Berichterstattung von öffentlichen Veranstaltungen auf ihre bloße Namensnennung beschränkt. Vielmehr dürfen sowohl Ereignis als auch Person im Bild gezeigt werden - selbst wenn einzelne Textpassagen rechtwidrig seien. Das hat der Bundesgerichtshof ("BGH") am vergangenen Dienstag entschieden und eine Klage der Tochter von Prinzessin Caroline von Monaco abgewiesen.

Der Heinrich Bauer Verlag hatte Ende 2006 in der Zeitschrift "Revue" über einen öffentlichen Auftritt von Charlotte Casiraghi berichtet und dabei u.a. mehrere Photos von ihr veröffentlicht. Die dazu gezeigten Fotos waren allerdings bei verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen aufgenommen worden (einerseits bei der aktuellen Benefiz-Gala im Pariser Centre Pompidou, andererseits beim Rosenball von Monaco und der Feier zur Amtsübernahme von Fürst Albert II). Eine der Aufnahmen zeigte Charlotte Casiraghi gemeinsam mit einem Begleiter, was neben der Benefiz-Gala auch Thema des begleitenden Textes war.

Nachdem sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin der Unterlassungsklage von Charlotte Casiraghi stattgegeben hatten, kassierte der BGH nun die instanzgerichtlichen Entscheidungen und hob die Unterlassungsverbote auf. Die Veröffentlichungen seien nach Ansicht des BGH nicht zu beanstanden. Die Archivfotos seien "kontextneutral", die Aufnahme von Charlotte Casiraghi und ihrem Begleiter bei einer öffentlichen Veranstaltung entstanden, über die ebenso berichtet werden dürfe wie über die Menschen, die diese besuchten.

Dass einige Textpassagen womöglich rechtswidrig gewesen seien, sei letztlich irrelevant: Der davon "bereinigte Text" befasse sich - so der BGH - noch ausreichend mit der Veranstaltung im Centre Pompidou, so dass die Veröffentlichung sämtlicher Fotos gerechtfertigt war. Auch wenn die endgültigen Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen, ist die BGH-Entscheidung schon jetzt ein grundlegender Erfolg für die Medienfreiheit.

Vertreter Heinrich Bauer Verlag

LOVELLS (Hamburg): Dr. Stefan Engels (Federführung, Partner, IPMT); Dr. Michael Stulz-Herrnstadt (Senior Associate, IPMT) PLEHWE & SCHÄFER (Karlsruhe): Dr. Thomas von Plehwe (BGH-Vertretung)

Inhouse: Dr. Gerald Mai, LLM

Vertreter Charlotte Casiraghi

Rechtsanwälte Prinz Neidhardt Engelschall

Rechtsanwältin v. Gierke (Karlsruhe, BGH-Vertretung)

Bundesgerichtshof,6. Zivilsenat Zoll (Vorsitzender Richter)

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Über Lovells

Lovells LLP ist mit mehr als 3.000 Mitarbeitern verteilt auf 29 Büros in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten. Über 1.800 Juristen bieten Unternehmen, Finanzinstituten und der öffentlichen Hand weltweit in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Wir beraten regelmäßig bei komplexen und internationalen Transaktionen sowie bei einigen der bedeutendsten handelsrechtlichen Streitfragen.

Zum 1. Mai 2010 plant Lovells den Zusammenschluss mit Hogan & Hartson LLP zu "Hogan Lovells".

Lovells (die "Sozietät") ist eine internationale Rechtspraxis und umfasst Lovells LLP und ihre zugehörigen Büros. Lovells LLP ist als Limited Liability Partnership unter OC 323639 in England und Wales registriert. Registersitz: Atlantic House, Holborn Viaduct, London EC1A 2FG. Die Bezeichnung Partner bezieht sich auf Mitglieder der Lovells LLP oder Mitarbeiter mit entsprechender Stellung und Qualifikation.

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