BBL Bernsau Brockdorff: Curanis-Gruppe - Drei weitere Tochtergesellschaften stellen Insolvenzantrag

01.04.2011

– Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer –

– Staatsanwaltschaft Stade ermittelt –

Berlin/Hannover, den 31.03.2011 Drei Tochtergesellschaften der auf Immobilienmanagement spezialisierten Curanis-Gruppe haben beim Amtsgericht Charlottenburg Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bzw. Sachverständigen bestellte das Gericht Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff von der Insolvenzverwalterkanzlei BBL.

Graf Brockdorff ist für die Curanis Wohnimmobilien GmbH und die H + B Gesellschaft für Haus- und Bauservice mbH als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig, für die Curanis Immobilien GmbH als Sachverständiger. Bei den Unternehmen handelt es sich um drei der acht Tochtergesellschaften, die das operative Geschäft der Curanis-Gruppe bestritten haben. Sie hatten erst vor kurzem ihren Sitz von Munster nach Berlin verlegt. Graf Brockdorff verschafft sich gegenwärtig einen Überblick über die Lage bei den drei Gesellschaften. Die Muttergesellschaft, die Curanis Holding GmbH mit Sitz in Munster, hatte bereits am 18. August 2010 Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Über die Tochtergesellschaften bot die Curanis Holding die Verwaltung von Immobilien an 250 Standorten mit bis zu 700 Mitarbeitern im gesamten Bundesgebiet an. Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel aus der Kanzlei BBL, Insolvenzverwalter der Holding, prüft zur Zeit Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsführer der Holding und der Tochtergesellschaften, Dr. Rafael Korenzecher und Angela Walter. Die Schwerpunkt- Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraftaten Stade hat bereits Ermittlungen gegen die beiden ehemaligen Geschäftsführer aufgenommen. Beide stehen im Verdacht der strafrechtlich relevanten Insolvenzverschleppung.

„Aktuell prüfen wir die zivilrechtlichen Ansprüche gegen Herrn Dr. Korenzecher und Frau Walter. Wir sind der Meinung, dass wir die gesamte Gruppe und damit auch die Arbeitsplätze hätten retten können, wenn die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften rechtzeitig, wie es das Gesetz vorsieht, einen Insolvenzantrag gestellt hätten“, erklärt Sponagel. Zu Beginn des Insolvenzverfahrens der Holding im letzten Jahr hätten die Tochtergesellschaften noch über ausreichend Kunden und Liquidität verfügt.

BBL ist eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei mit ausgeprägter Beratungs- und Verwaltungskompetenz. Als weitere besondere Expertise kommt die Zwangsverwaltung von Immobilien hinzu. BBL verfügt über umfangreiche Erfahrung in komplexen Insolvenzplanverfahren und durch zahlreiche grenzüberschreitende Fälle über einen starken internationalen Bezug. Rund 40 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte arbeiten an mehr als 30 Standorten, überwiegend in wichtigen Wirtschafts- und Finanzzentren.

Weitere Informationen: www.bbl-law.de

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