BBL Bernsau Brockdorff: Dietmar Hartmann - Vollstreckungsschutz für Gesamtvermögen
– Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt vorläufiger Sachwalter im Sanierungsverfahren –
– Erste Restrukturierungsmaßnahmen bereits eingeleitet –
Rendsburg, 04.10.2013. Dietmar Hartmann, Gesellschafter der Hartmann & Partner Holding GmbH & Co. KG, hat Vollstreckungsschutz für sein gesamtes Vermögen beantragt. Das Amtsgericht Neumünster gab dem Antrag statt. Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt von der Kanzlei BBL begleitet als vorläufiger Sachwalter den Sanierungsprozess.
Dieser Schritt war notwendig geworden, weil ein Darlehensgeber im Immobilienbereich den nachrangig besicherten Teil eines Darlehens fällig stellte und Vollstreckungsmaßnahmen in sämtliche private Konten eine finanzwirtschaftliche Lähmung auslösten.
„Unser Ziel ist es, das Vermögen neu zu ordnen und zu strukturieren“, so von Buchwaldt. Erste Restrukturierungsmaßnahmen seien bereits eingeleitet. Die Restrukturierung wird in Eigenverwaltung durchgeführt. Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung sind in dieser Form erst seit Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) 2012 möglich geworden. Die Eigenverwaltung ermöglicht eine Neuordnung unter Vollstreckungsschutz. So kann auch ein geordneter Verkauf von Vermögenswerten erfolgen. Rechtsanwalt von Buchwaldt wahrt dabei als vom Gericht eingesetzter Sachwalter die Interessen aller Gläubiger. Darüber hinaus unterstützt und begleitet er den Restrukturierungsprozess.