BBL Bernsau Brockdorff: Hartmann & Partner Holding sowie drei angegliederte Unternehmen von Insolvenz betroffen
– Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt –
– Fortführung der Unternehmen angestrebt –
– Geschäftsbetrieb geht unverändert weiter
Rendsburg 17.9.2013. Vier Unternehmen der Unternehmensgruppe Hartmann und Partner haben beim Amtsgericht Neumünster einen Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind die Hartmann & Partner Holding GmbH & Co. KG, der Hartmann und Partner Wirtschaftsdienst für das Schornsteinfegerhandwerk GmbH, die Union Service GmbH und die Hartmann & Partner Versicherungsdienste GmbH. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt von der Insolvenzverwalterkanzlei BBL.
Betroffen von den Insolvenzen sind etwa 70 Mitarbeiter des Innendienstes am Standort Rendsburg und 25 Außendienstmitarbeiter im gesamten Bundesgebiet. Die drei unter der Holding angegliederten Unternehmen sind wirtschaftlich intakt und erzielen jährlich ansehnliche Unternehmensergebnisse, die sie an die Obergesellschaft abliefern. Der Gesellschafter der Hartmann und Partner Holding GmbH & Co. KG hatte dem Unternehmen jedoch in den vergangenen Jahren für Immobiliengeschäfte in erheblichem Maße liquide Mittel entzogen und die Gesellschaft stark verschuldet. Eine Zahlung aller fälligen Verbindlichkeiten ist zur Zeit nicht mehr möglich.
Der in der Vergangenheit geplante Verkauf der unter der Holding angegliederten operativen Gesellschaften ist bisher an der schwachen Aufstellung der Obergesellschaft gescheitert. Rechtsanwalt von Buchwaldt von der Insolvenzverwalterkanzlei BBL, der sich zur Zeit einen Überblick über die Lage der betroffenen Unternehmen verschafft, zeigt sich zuversichtlich: „Ich bin optimistisch, dass wir den Betrieb weiter aufrecht erhalten können.“ Ziel sei die Fortführung der Geschäftstätigkeit und ein geordneter Verkauf der Unternehmen an Dritte.
Die Unternehmen der Hartmann-Gruppe agieren als Versicherungsmakler und entwickeln maßgeschneiderte Absicherungskonzepte für ihre Kunden. Die Versicherten haben direkte Verträge mit den Versicherungen, so dass die Einleitung der Insolvenz keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Versicherungsnehmer haben wird.