BBL Bernsau Brockdorff Lautenbach: JazzRadio - Insolvenzverfahren eröffnet

08.07.2010

BBL Bernsau Brockdorff Lautenbach

– Sendebetrieb läuft uneingeschränkt weiter –

Berlin/Potsdam, 07.07.2010. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über die Jazz Radio und Verlag GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter bestellte es Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff aus der Sozietät BBL Bernsau Brockdorff Lautenbach Insolvenz- und Zwangsverwalter.

Der Sendebetrieb von JazzRadio 101,9, einem auf Mainstream-Jazz spezialisierten Berliner Hörfunksender, läuft vorerst uneingeschränkt weiter. „Wir verhandeln zur Zeit mit einigen potentiellen Investoren, die JazzRadio übernehmen möchten“, erklärt Graf Brockdorff. Er sei zuversichtlich, die Verhandlungen zu einem positiven Ende führen zu können.

Das letzte Wort hat mit der Neuvergabe der Lizenz dann jedoch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Inhaberin der Lizenz – und damit der Sendeerlaubnis – ist die Jazz Radio und Verlag GmbH. Es wird beabsichtigt, einen Gläubigerausschuss einzusetzen, der gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter über die Rückgabe der Lizenz an die mabb entscheidet. Dann kann die Neuausschreibung der Lizenz erfolgen.

Die Jazz Radio und Verlag GmbH war durch den starken Rückgang der Werbeeinnahmen in eine finanzielle Schieflage geraten und hatte im Mai 2010 Insolvenzantrag gestellt. Der Sender hatte 2003 schon einmal Insolvenz anmelden müssen.

BBL ist eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei mit ausgeprägter Beratungs- und Verwaltungskompetenz. Als weitere besondere Expertise kommt die Zwangsverwaltung von Immobilien hinzu. BBL verfügt über umfangreiche Erfahrung in komplexen Insolvenzplanverfahren und durch zahlreiche grenzüberschreitende Fälle über einen starken internationalen Bezug. Rund 40 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte arbeiten an 29 Standorten, überwiegend in wichtigen Wirtschafts- und Finanzzentren.

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