BBL Bernsau Brockdorff & Partner: TECTUM Group: Eines der bisher größten deutschen Schutzschirmverfahren vor erfolgreichem Abschluss

02.07.2013

– Vom Insolvenzplan bis zum Sanierungsgeschäftsführer: Umfassende rechtliche Unterstützung durch BBL –

– Gericht bestätigt Sanierungspläne –

– Rund 80 Prozent der Arbeitsplätze bleiben erhalten –

Gelsenkirchen/Frankfurt, 01.07.2013 Die TECTUM Group kann neu starten: Der Rechtspfleger hat jetzt alle Insolvenzpläne bestätigt. Dies ist der letzte entscheidende Schritt zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Das auf Dialogmarketing spezialisierte Unternehmen steht damit unmittelbar vor dem erfolgreichen Abschluss des Sanierungsverfahrens.

Die auf Sanierungen spezialisierte Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner hat die TECTUM Group über den gesamten Zeitraum des Verfahrens hinweg umfassend bei der rechtlichen Umsetzung unterstützt. Als CROs haben mehrere Rechtsanwälte von BBL die von der Insolvenz betroffenen TECTUM-Gesellschaften in der Sanierungsphase begleitet, namentlich die Rechtsanwälte Dr. Georg Bernsau, Steffen Schneider, Dr. Alexander Höpfner und Marcus Winkler. Ein ‚Insolvenzplanteam’ der Kanzlei hat daneben sämtliche Insolvenzpläne für die Gruppe mit ihrer sehr komplexen Konzernstruktur erarbeitet und aufgesetzt. Sanierungsgeschäftsführer Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau: „Uns ist es gelungen, die von der Insolvenz nicht betroffenen TECTUM-Gesellschaften im In- und Ausland aus dem Verfahren herauszuhalten und eine ‚Infizierung’ durch die anderen Gesellschaften zu verhindern.“

Umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen sind bereits durchgeführt worden. Mit guter Auftragslage geht die neu aufgestellte TECTUM Group nun an den Start. „Trotz einer deutlichen Verschlankung der Strukturen konnten wir dabei rund 80 Prozent der Arbeitsplätze erhalten“, so Bernsau weiter. Tectum ist für die Zukunft optimal aufgestellt und in der Lage, alle Herausforderungen aus eigener Kraft zu meistern.

Die TECTUM Group hatte von Dezember 2012 bis Ende Februar 2013 ein Schutzschirmverfahren durchlaufen. Daran anschließend hat das Gericht das gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzverfahren eröffnet und mit Zustimmung der Gläubiger weiterhin die Eigenverwaltung zugelassen. Das Schutzschirmverfahren ermöglicht es Unternehmen, die gute Aussichten auf nachhaltige Sanierung haben, gesetzlich geschützt einen Sanierungsplan auszuarbeiten. Es wurde mit dem ESUG (

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) im März 2012 eingeführt. Mit seinen rund 3.000 Mitarbeitern hat die TECTUM Group das bisher größte Schutzschirmverfahren bundesweit durchlaufen. „Die erfolgreiche Entwicklung bei TECTUM zeigt erneut, dass mit dem Schutzschirmverfahren ein wichtiges insolvenzrechtliches Instrument geschaffen wurde“, so Bernsau. „Es kann, richtig eingesetzt, die Sanierungschancen in einem Insolvenzverfahren deutlich verbessern.“

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