BBL Bernsau Brockdorff: SunCoal Industries GmbH erfolgreich durch Insolvenzplan saniert - Erstmals Austausch der Gesellschafter nach ESUG

17.07.2013

Potsdam, 11. Juli 2013 Das Amtsgericht Potsdam hat im Anschluss an den heutigen Erörterungs- und Abstimmungstermin den Insolvenzplan bestätigt, mit dem die SunCoal Industries GmbH erfolgreich saniert wird. Erstmals wurde mittels Insolvenzplan der Gesellschafterkreis mit der Neuregelung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erfolgreich ausgetauscht.

Die SunCoal Industries GmbH, ein Technologieunternehmen aus dem Bereich der Umwelttechnik, hatte aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit am 21. März 2013 einen Insolvenzeröffnungsantrag in Eigenverwaltung gestellt. Ende Februar 2013 war die Beteiligung eines strategischen Investors aufgrund von Differenzen im Gesellschafterkreis über die Unternehmensausrichtung gescheitert. Das Insolvenzgericht gab dem Eigenantrag der Geschäftsleitung statt und bestimmte Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff (BBL Bernsau Brockdorff Insolvenz- und Zwangsverwalter GbR) zum vorläufigen Sachwalter.

Während des Schutzschirmverfahrens gelang es der Geschäftsführung, einen Planinvestor zu gewinnen, der bereit war, unter Übernahme sämtlicher Geschäftsanteile die Entwicklung des Technologieunternehmens weiter zu finanzieren und den Gläubigern einen Planbeitrag zur Verfügung zu stellen, der diese besser stellt als bei einer regulären Abwicklung. Zudem verpflichtete sich der Planinvestor, die mittelfristige Finanzierung sicherzustellen, so dass ein erfolgreicher Neustart des Unternehmens nach Sanierung und Überführung in die Gewinnzone gewährleistet ist.

Am 31. Mai 2013 eröffnete das Amtsgericht Potsdam das Insolvenzverfahren und bestellte den bisherigen vorläufigen Sachwalter zum Insolvenzverwalter. Dieser legte Anfang Juni 2013 einen Insolvenzplan vor, mit dem einerseits das Unternehmen saniert und andererseits der Gesellschafterkreis vollständig ausgetauscht wird. Dies ist seit der Einführung des ESUG auch gegen den Willen der bisherigen Gesellschafter möglich. Voraussetzung ist, dass diese durch den Entzug ihrer Anteilsrechte nicht schlechter gestellt werden als im Regelinsolvenzverfahren.

Im heutigen Erörterungs- und Abstimmungstermin nahmen alle drei Gläubigergruppen, einschließlich der Gruppe der Gesellschafter, deren Anteilsrechte an den Planinvestor übertragen wurden, den Insolvenzplan an. Diesen bestätigte das Insolvenzgericht unmittelbar im Anschluss.

„Der Fall SunCoal Industries zeigt, dass ein umsichtiges und vorausschauendes Management unter Rückgriff auf die neuen Möglichkeiten des ESUG Gesellschafterblockaden überwinden kann. So wird eine Sanierung von im Kern operativ gesunden Unternehmen ermöglicht“, sagt Insolvenzverwalter Christian Graf Brockdorff. Damit kann die SunCoal Industries GmbH auf neuer finanzieller Basis ihre Tätigkeiten im Bereich der hydrothermalen Karbonisierung über das von ihr entwickelte CarboRENVerfahren und der Synthesegaserzeugung erfolgreich fortsetzen. Die bisherige Geschäftsleitung wird auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens das neu ausgerichtete Unternehmen fortführen.

„Mit Christian Graf Brockdorff hatten wir einen Insolvenzverwalter zur Seite, der sich engagiert für eine Unternehmensfortführung einsetzt und dabei die Möglichkeiten der aktuellen Gesetzgebung erfolgreich anwendet“, sagt Friedrich von Ploetz, kaufmännischer Geschäftsführer der SunCoal Industries GmbH.

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