BBL Bernsau Brockdorff und KÜBLER: Frankfurter Sozialverein CeBeeF e. V. unter dem Schutzschirm

12.04.2016

– Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter –

– Insolvenzgeldvorfinanzierung für die rund 550 Mitarbeiter gesichert –

Frankfurt am Main, 11.04.2016 Der CeBeeF Club Behinderter und ihrer Freunde in Frankfurt und Umgebung e. V. durchläuft aktuell ein Schutzschirmverfahren. Einem Antrag des Vereins auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens hatte das Amtsgericht Frankfurt – Insolvenzgericht – im März stattgegeben. Die vorläufige Sachwaltung hat Rechtsanwalt Thomas Rittmeister von der Kanzlei KÜBLER übernommen. Der Sanierungsprozess wird von den Rechtsanwälten Dr. Alexander Höpfner (Federführung) und Dr. Mark Schüssler der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner begleitet. Dr. Höpfner wurde zusätzlich zum Generalbevollmächtigten des Vereins bestellt, um die Geschäftsführer des CeBeeF e.V. in den insolvenzrechtlichen Themen zu unterstützen.

Für die rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gemeinnützigen Vereins, der seit über 40 Jahren Behindertenbetreuung rund um die Uhr anbietet, geht die Arbeit uneingeschränkt weiter. Alle bestehenden Verträge werden im vollen Umfang fortgeführt. Ebenso ist die Zahlung aller Gehälter bereits gesichert. Die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für den Zeitraum März bis einschließlich Mai 2016 steht. Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits ihre Zustimmung zur Vorfinanzierung erteilt. Das Gehalt für März 2016 wurde bereits ausgezahlt. Im Eigenverwaltungsverfahren wird der Geschäftsbetrieb gemeinsam mit der Geschäftsführung ohne Einschränkungen fortgeführt.

Mit der Ausarbeitung des Insolvenzplanes wurde bereits begonnen. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass auf Basis des Insolvenzplans der Verein nachhaltig saniert werden kann“, so Höpfner. „Besonders wichtig ist uns dabei der Erhalt und die langfristige Sicherung aller Arbeitsplätze. Der CeBeeF leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag, um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

Die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens – eines der ersten überhaupt im Frankfurter Gerichtsbezirk – war notwendig geworden, weil Verpflichtungen aus Lohn- und Gehaltszahlungen sowie Jahressonderzahlungen aus den Vorjahren zur drohenden Zahlungsunfähigkeit des Vereins geführt hatten. Diese Verpflichtungen resultieren daraus, dass mit der Gewerkschaft ver.di unter anderem ein an den TVöD angelehnter Haustarifvertrag geschlossen wurde, der nicht vollständig refinanziert werden konnte, und sodann der Abschluss eines Notlagentarifvertrages seitens ver.di verweigert wurde. Auf der Basis des Haustarifvertrages haben dann die Mitarbeiter, die ver.di-Mitglied sind, ihren Tariflohn eingeklagt. Die aus stattgebenden Urteilen der Arbeitsgerichte entstandenen Verpflichtungen führten schließlich dazu, dass der CeBeeF e.V. die „Notbremse“ ziehen musste, obwohl im letzten Jahr eine auskömmliche Refinanzierung ab diesem Zeitpunkt mit den Kostenträgern vereinbart werden konnte.

„Diese Altlasten werden wir im Rahmen des Insolvenzplans abschneiden können, so dass der Verein wieder kostendeckend arbeiten kann“, so Höpfner weiter. Rittmeister ergänzt: „Das Schutzschirmverfahren bietet dem Verein optimale Möglichkeiten, sich aus der wirtschaftlichen Schieflage zu befreien und gleichzeitig weiterhin seinen Aufgaben nachzugehen.“ Ein wichtiger Grund für den Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung war es, sicherzustellen, dass die 300 behinderten Menschen, die der Verein betreut, ohne Unterbrechung und zuverlässig versorgt werden. Die Sanierung in der Insolvenz signalisiert, dass der CeBeeF eine Zukunft hat.

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