BBL Bernsau Brockdorff und Reimer Rechtsanwälte: LaserTag GmbH beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung
Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter
Gehälter der 78 Beschäftigten bis 31. März gesichert
Sanierung durch Insolvenzplanverfahren angestrebt
Frankfurt a.M., 19. Februar 2018 | Das Amtsgericht Hanau hat am 29. Januar 2018 auf Antrag der LaserTag GmbH die Insolvenz des Unternehmens in Eigenverwaltung beschlossen. Zum vorläufigen Sachwalter des Unternehmens mit 78 Mitarbeitern hat das Gericht den Rechtsanwalt Dr. Alexander Höpfner von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff bestellt. Er wird nun gemeinsam mit dem Restrukturierungsberater und Rechtsanwalt Thomas Rittmeister vom Frankfurter Büro der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte sowie mit der LaserTag-Geschäftsführung eine Sanierungslösung durch einen Insolvenzplan ausarbeiten.
„Wir sehen gute Chancen für einen positiven Ausgang des Vorhabens“, sagt Höpfner. „In der Vergangenheit hat das prinzipiell solide aufgestellte Unternehmen einige wenige, jedoch folgenschwere Fehlentscheidungen getroffen. Deren Konsequenzen ließen sich nun durch einen Insolvenzplan möglicherweise heilen.“ Auch Restrukturierungsberater Rittmeister zeigt Optimismus: „Durch den Erhalt des Unternehmens können wir für die Gläubiger voraussichtlich ein besseres Ergebnis erzielen als durch eine Liquidation. Daher dürfte eine hohe Einigungsbereitschaft bestehen.“
Die LaserTag GmbH betreibt acht sogenannte Laser-Tag-Spielstätten in Hanau, Würzburg, Aschaffenburg, Regensburg, Leipzig, Halle, Bochum und Hamburg. In diesen liefern sich die Besucher in abgedunkelten Räumen gewaltlose Kämpfe und versuchen dabei, sich gegenseitig mit Laserpistolen zu markieren (engl.: „to tag“).
Die LaserTag GmbH ist in seinem Segment bundesweiter Marktführer und beschäftigt 78 Mitarbeiter. Deren Gehälter werden bis zum 31. März 2018 über das Insolvenzgeld der Bundesanstalt für Arbeit abgesichert. Die Verfahrenseröffnung ist für den 1. April 2018 geplant. Höpfner und Rittmeister hoffen, das Verfahren bis zum Herbst dieses Jahres beenden zu können.