Beatrice Gottschalk Rechtsanwaltskanzlei: Befriedigungsquote von 44,02 % für Insolvenzgläubiger erreicht

18.12.2017

Verfahrensabschluss durch Insolvenzverwalterin Beatrice Gottschalk bringt überdurchschnittliche Ausschüttungen für ungesicherte Gläubiger der ehemaligen ostbrandenburgischen IVEBA Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Frankfurt (Oder)

Die am gerichtlichen Insolvenzverfahren (Az. 3 IN 682/12 AG Frankfurt (Oder)) beteiligten Gläubiger der ehemaligen, bis zum Jahreswechsel 2012/2013 unter der Anschrift: Beeskower Straße 4, 15234 Frankfurt (Oder), geschäftsansässigen IVEBA Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Frankfurt (Oder), haben nach abgeschlossener Verfahrensabwicklung dieser Tage eine deutlich überdurchschnittliche Quotenzahlung auf ihre offenen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erhalten. So beliefen sich in diesem Verfahren nach abschließender gerichtlicher Prüfung der von Seiten der bestellten Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Beatrice Gottschalk eingereichten Schlussberichtsunterlage die genehmigten Ausschüttungen auf 44,02 % der rechtswirksam zur Insolvenztabelle gemäß §§ 174 f. InsO festgestellten Forderungsbeträge.

Nach aktuellen Erhebungen und Auswertungen des Statistischen Bundesamtes konnten von Insolvenzereignissen betroffene Gläubiger im Zeitraum 2011 bis 2015 bei Insolvenzverfahren von Unternehmen deutschlandweit durchschnittlich mit einer Deckungsquote von 3,9 % bezogen auf die überfälligen Forderungen rechnen, während sich bei sog. Verbraucherinsolvenzverfahren die entsprechende Quotenzahlung bei Insolvenzabschluss im Schnitt auf 1,5 % belief (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressestelle,2017, www.destatis.de)

Das hier in Rede stehende, bereits im Juli 1991 gegründete Frankfurter Unternehmen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Ingenieur- und Architektenleistungen für die Vorbereitung, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen war über einen Zeitraum von ca. zwei Jahrzehnten überwiegend für Zweckverbände, Landesbetriebe, Gemeinden und andere öffentliche Auftraggeber in der ostbrandenburgischen Oder-Region tätig, zuletzt allerdings durch stark rückläufige neue Auftragsaufgänge immer mehr in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Nach Eigenantragstellung der schuldnerischen Geschäftsführung Anfang Dezember 2012 wurde schließlich unter dem 25.02.2013 mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) das Insolvenzverfahren über das Gesellschaftsvermögen eröffnet. Aufgrund einer zu diesem Zeitpunkt indes bereits chronischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung infolge zu später Insolvenzverfahrenseinleitung war eine Sanierungsfähigkeit des Unternehmens seinerzeit nicht mehr gegeben.

Durch die systematische Analyse und Auswertung umfangreicher Bestände an schuldnerischen Geschäftsunterlagen konnten letztendlich sowohl Anfechtungsansprüche als auch gesellschaftsrechtliche Schadensersatzansprüche für jeweils mehrjährige Zeiträume vor Insolvenzeröffnung seitens der Insolvenzverwaltung kostensparend erfolgreich außergerichtlich geltend gemacht und auf diese Weise ein relevanter Massebestand realisiert werden, der nunmehr für die Abdeckung der Verfahrenskosten und relevante Ausschüttungen an die betroffenen Gläubiger zur Verfügung stand. Das abgeschlossene Insolvenzereignis gibt bilanzierend Anlass zu der Feststellung, dass durch eine aufwendige Nachbearbeitung hier zwar letztendlich noch eine erhebliche Schadensminderung für die betroffenen Gläubiger erreicht werden konnte, indes gerade bei ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten mittelständischer Bauunternehmen regelmäßig nur eine rechtzeitige Insolvenzantragstellung im Hinblick auf die dann möglichen, rechtlich abgesicherten Weichenstellungen und flexiblen Gestaltungen greifbare Chancen für eine geordnete Fortführung laufender Bauvorhaben sowie die Erhaltung von Unternehmenssubstanz und „Firmen-Know-How“ eröffnen kann.

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