Begrenzung der EEG-Umlage: Industrie klagt mit Luther gegen Europäische Kommission

17.04.2014

Brüssel – Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat gestern für mehrere deutsche Industrieunternehmen beim Europäischen Gericht in Luxemburg Klagen gegen die Europäische Kommission eingereicht. Mit den Nichtigkeitsklagen wenden sich die Unternehmen gegen den drohenden Verlust ihrer millionenschweren Entlastung von der EEG-Umlage. Diese Gefahr besteht seit der Eröffnung des Beihilfenkontrollverfahrens im Dezember 2013. Die von der Brüsseler Behörde als „vorläufig“ bezeichnete Einstufung der EEG-Umlage als staatliche Beihilfe führt zu erheblichen Nachteilen für die deutsche Industrie.

Zu den von Luther vertretenen Klägern gehören mehrere Stahl- und Papierhersteller sowie Unternehmen aus der Glas- und Holzwerkstoffindustrie.

Rechtsanwalt Dr. Helmut Janssen, Partner im Brüsseler Büro von Luther und Beihilfenrechtsexperte erläutert:

„Zwei gefährliche beihilfenrechtliche Entwicklungen kommen in diesen Verfahren zu einem explosiven Gemisch zusammen. Zum einen die vorläufige Einschätzung der Kommission, das EEG sei eine neue staatliche Beihilfe. Zum anderen ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem deutsche Gerichte alles tun müssen, um die Gewährung der – angeblichen – Beihilfen zu stoppen. Dagegen richten sich die Klagen im Kern mit zwei Argumenten: Erstens ist die EEG-Umlage keine staatliche Beihilfe. Denn weder die Umlage noch deren Begrenzung zu Gunsten der Industrie belasten die öffentlichen Haushalte. Zweitens kann die Kommission das EEG prüfen, ohne die Rechte der Unternehmen zu verletzen und wirtschaftlichen Schaden anzurichten. Sie hätte dazu ein anderes Verfahren wählen können und müssen.“

Zum politischen Umfeld der Klage sagt Dr. Stefan Altenschmidt, Partner im Düsseldorfer Büro der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft und Energierechtsexperte:

„Die Einigung zwischen Wirtschaftsminister Gabriel und der Europäischen Kommission zur Zukunft des deutschen EEG löst nicht sämtliche Probleme, die für Unternehmen durch die Einstufung des sogenannten Ökostrom-Rabatts als staatliche Beihilfe entstanden sind. In den letzten Jahren hat der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zu den Konsequenzen der Eröffnung eines Beihilfeprüfungsverfahrens deutlich verschärft, etwa zugunsten von Wettbewerbern der geförderten Unternehmen. Brüssel hat die deutsche Industrie damit ungerechtfertigt dem Risiko einer nachträglichen Belastung mit der EEG-Umlage für die Jahre 2013 und 2014 ausgesetzt.“

Den Standpunkt der Industrie stellt Rechtsanwalt Dr. Gernot-Rüdiger Engel, Partner im Hamburger Büro von Luther und im Beratungsfeld „Umwelt, Planung, Regulierung“ heraus:

„Das Beihilfeverfahren der Kommission begründet für die Kläger die Gefahr einer annähernden Verdoppelung der Strompreise. Teilweise würde dies bei den Industrieunternehmen eine Belastung in dreistelliger Millionenhöhe bedeuten. Es ist daher angemessen, durch ein Klageverfahren in Luxemburg eine zügige Klärung zu bewirken und sich nicht auf politische Einigungsversuche und die von der Bundesregierung selbst erhobene Klage gegen Brüssel zu verlassen.“

Für die Industrie

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Brüssel: Dr. Helmut Janssen (Partner, Beihilferecht)

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf: Dr. Stefan Altenschmidt (Partner), Philipp-Alexander Schütter (beide Umwelt, Planung, Regulierung)

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Hamburg: Dr. Gernot-Rüdiger Engel (Partner), Dr. Mathias Mailänder (beide Umwelt, Planung, Regulierung)

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