Beiten Burkhardt: "ERDINGER SZ" BEHÄLT IHREN NAMEN: LANDGERICHT MÜNCHEN WEIST KLAGE DER ERDINGER BRAUEREI AB

23.08.2006

Beiten Burkhardt

München, 22. August 2006 – Die Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt hat den

Süddeutschen Verlag im Rechtsstreit gegen die Privatbrauerei Erdinger Weißbräu Werner

Brombach GmbH erfolgreich vertreten. Die Brauerei hatte von dem Verlag gefordert auf die

Bezeichnung "Erdinger" im Titel der "Erdinger SZ", der im Landkreis Erding erscheinenden

Lokalausgabe der Süddeutschen Zeitung, zu verzichten. Die 1. Kammer des Landgerichts

München hat die Unterlassungsklage am 9. August 2006 abgewiesen.

Die Brauerei hatte den Namensverzicht mit älteren Marken-, Firmen- und Werktitelrechten

an der Bezeichnung "Erdinger" begründet: Erdinger Weißbräu vermarktet ihre Produkte seit

1949 unter Nutzung des Namens ihrer Heimatstadt, seit 1994 ist "Erdinger" als Marke

eingetragen. Der Süddeutsche Verlag gibt in der Münchner Region seit 1977 mehrere

Landkreisausgaben heraus. Deren Titel änderte der Verlag vor sechs Jahren so, dass

hinter der jeweiligen geografischen Angabe stets "SZ" steht, so auch bei der "Erdinger SZ".

Das Landgericht unter Vorsitz von Richterin Pecher war der Argumentation der Erdinger-

Brauerei nicht gefolgt. Es fehle, so die Auffassung des Gerichts, an der

Verwechslungsfähigkeit der Namen, da das Publikum "Erdinger" in der Kennzeichnung

"Erdinger SZ" lediglich als geografische Angabe verstehe. Aus Sicht der Verbraucher

werde der Zeitungstitel vielmehr durch dessen Namensbestandteil "SZ" geprägt.

Außerdem ergebe sich aus dem erheblichen Abstand zwischen der Brauerei- und

Verlagsbranche keinerlei Eignung zur Ruf- oder Aufmerksamkeitsausbeutung der

Biermarke. Und schließlich, so das Gericht, sei das "Erdinger" im Namen der Lokalausgabe

nicht unlauter, weil diese geographische Angabe schon Bestandteil des früheren Namens

der Zeitung ("Erdinger Neueste Nachrichten") gewesen und überdies bei Zeitungen üblich

sei.

Der Süddeutsche Verlag, der zu den langjährigen Mandanten der Kanzlei zählt, wurde in

dem Rechtsstreit von der Beiten Burkhardt-Partnerin Friederike Bahr vertreten. Friederike

Bahr ist im Münchener Büro der Kanzlei in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz,

Recht der Werbung sowie Medienrecht tätig. Auf Seiten des Verlags war die Verlagsjuristin

Rafaela Hüttig tätig.

"Mit dem Urteil", erklärte Friederike Bahr, "wird bestätigt, dass der freie Gebrauch

geografischer Bezeichnungen auch durch bekannte Marken nicht eingeschränkt werden

kann. Über den entschiedenen Fall hinaus wird dieses Urteil auch andere Unternehmen in

Erding unterstützen, die diese geografische Bezeichnung in ihren Marken oder Namen

führen wollen".

Die Brauerei kann gegen das Urteil, das am 11. September 2006 rechtskräftig werden soll,

Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen. Erdinger Weißbräu wurde in dem

Rechtsstreit von der Münchner Kanzlei Rau & Rau vertreten.

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