BEITEN BURKHARDT: "Macrotron-Rechtsprechung" zum Delisting auf dem Prüfstand

10.01.2012

München, 9. Januar 2012 – Das sogenannte "Macrotron-Urteil" des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre 2002 nimmt Gesellschaft und Mehrheitsaktionär bei einem Börsenrückzug (Delisting) erheblich in die Pflicht. Der BGH verlangt insbesondere ein vollständiges Exit-Angebot an die Aktionäre sowie eine Überprüfung der Exit-Abfindung in langjährigen gerichtlichen Spruchverfahren, ohne dass dafür eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage bestünde.

Gegen diese gesetzlich nicht geregelten Belastungen wendet sich die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3142/07, die die Kanzlei BEITEN BURKHARDT für eine ehemals börsennotierte Mandantin beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht hatte. Die mündliche Verhandlung über diese Verfassungsbeschwerde findet am Dienstag, 10. Januar 2012 ab 10 Uhr statt.

Der Fall wird darüber Aufschluss geben, welche Grenzen richterliche Rechtsfortbildung (Richterrecht) zu beachten hat. Im Fokus steht damit die Bedeutung des demokratischen Gewaltenteilungsprinzips, also der Trennung von Legislative, Judikative und Exekutive. Zudem wird das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich konkrete Aussagen dazu treffen, ob der Verlust einer Börsennotierung das grundgesetzlich (Art. 14 GG) geschützte Aktieneigentum berühren und eine Abfindungspflicht überhaupt verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann.

Zum Team von BEITEN BURKHARDT gehören die Partner Dr. Axel Goetz (Federführung, Gesellschaftsrecht) und Dr. Stephen Lampert (Öffentliches Recht, beide München).

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Dr. Axel Goetz
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