Bekanntes Neusser Restaurant Bohai Hafenbrasserie insolvent

29.10.2020

Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes (hammes. Insolvenzverwalter GbR, Duisburg/Neuss) wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Hafenspelunke GmbH, Betreiberin der Bohai Hafenbrasserie im Neusser Hafen, bestellt.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hafenspelunke GmbH angeordnet, Betreiberin des bekannten Restaurants Bohai Hafenbrasserie im Neusser Hafen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes (hammes. Insolvenzverwalter GbR, Duisburg/Neuss) bestellt. „Die Bohai Hafenbrasserie hat sich als gehobenes Speiserestaurant und Event-Location für Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und mehr einen Namen gemacht. Durch die Corona-Pandemie ist das Eventgeschäft nahezu vollständig eingebrochen. Darüber hinaus haben Unternehmen aus dem Umfeld, die regelmäßige Geschäfts-essen mit Geschäftspartnern vor Ort abgehalten haben, die Buchungen drastisch reduziert. Und natürlich haben auch der mehrwöchige Lockdown und die generelle Zurückhaltung der Gäste aufgrund der behördlichen Bestimmungen in der Gastronomie zu einem deutlichen Umsatzrückgang geführt. Hierin liegt angabegemäß auch die Ursache für die eingetretene Insolvenz“, erklärt Dr. Dirk Hammes.

Von der Insolvenz aufgrund Zahlungsunfähigkeit sind sieben Arbeitnehmer und zwei Auszubilden-de betroffen. Die Arbeitsverhältnisse sind ungekündigt, die Arbeitsentgelte auskunftsgemäß bis einschließlich September 2020 vollständig gezahlt. Die Angestellten haben für den Fall, dass die Arbeitsentgelte pünktlich gezahlt werden, ihre weitere Mitarbeit bereitwillig zugesagt. Um dies zu gewährleisten, führt der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Vorfinanzierung der Insolvenzgeld-Ansprüche der Arbeitnehmer für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 durch.

Dr. Dirk Hammes prüft derzeit sämtliche Möglichkeiten, um den Betrieb fortzuführen. Er hat bereits mit den Gesellschaftern über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens sowie die für eine Fortführung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Maßnahmen und Modalitäten besprochen. „Ob und in welcher Form sich eine langfristige Fortführungslösung umsetzen lässt, wird in den nächsten Wochen geklärt. Die Gesellschafter haben grundsätzlich gesteigertes Interesse am weiteren Bestehen signalisiert. Der Geschäftsbetrieb wird zunächst mindestens bis Ende des Jahres weiterlaufen, wobei dies natürlich aufgrund der ab Anfang November geltenden Beschränkungen in Folge der pandemischen Entwicklung erheblich verkompliziert wird. Geplant ist, den Außer-Haus-Service wieder aufzunehmen.“ In dem Zusammenhang kritisiert der Rechtsanwalt die neuerlichen Schließungen von gastronomischen Betrieben und anderen Unternehmen zur Eindämmung der Neuinfektionen als unverhältnismäßig und ungeeignet. Gerade die Gastronomie habe sich nicht als Infektionsherd herausgestellt.

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