Bergdolt und Schubert: offene Immobilienfonds - Letzte Chance für Anleger – viele Ansprüche verjähren zum Jahresende

11.12.2013

München, 9. Dezember 2013: Letzte Chance für viele Anleger, die noch Anteile offener Immobilienfonds im Depot haben, die sich in Abwicklung befinden: Am Jahresende läuft die Verjährungsfrist für den Großteil der Produkte, die abgewickelt werden, ab. „Da die Fondsschließungen vieler offener Immobilienfonds 2010 stattfanden, verjähren die Ansprüche auf Schadensersatz wegen Fehlberatung zum 31.12.2013“, sagt Elke Schubert, Kapitalanlagerechtlerin und Partnerin der Kanzlei Bergdolt und Schubert in München. Mit anderen Worten: Anleger, die solche Fonds noch im Depot haben und sich falsch beraten fühlen, müssen sich beeilen, um ihre Ansprüche prüfen zu lassen und noch geltend machen zu können.

Betroffen sind insgesamt 13 offene Immobilienfonds, die 2010 geschlossen wurden und seit Mai 2012 in der Abwicklung bis zum Jahr 2017 sind. „Beratungsfehlerhaft ist, wenn bei der Vermittlung einer Anlage in einen offenen Immobilienfonds nicht über dessen Schließungsrisiko aufgeklärt wurde“, erläutert Anwältin Elke Schubert.

Hierzu hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Az. 8 U 512/12, 8 U 0512/12) entschieden, dass über das Schließungsrisiko bei einem Kauf im Jahre 2008 noch nicht aufzuklären gewesen war, das OLG Frankfurt vom 13.02.2013, (Az. 9 U 131/11) hat entschieden, dass auf ein Schließungsrisiko jedenfalls hinzuweisen ist.

Die Produkte gehörten jahrelang zu den Lieblingen deutscher Sparer, doch sie bargen einen erheblichen Konstruktionsfehler: Großinvestoren konnten täglich ihr Geld abziehen und die Fonds somit schlagartig ins Trudeln bringen. „Dieser Umstand wäre spätestens nach der ersten Schließung 2008 aufklärungspflichtig gewesen“, so Schubert. Nachdem der Anlageberater eine Wirtschaftlichkeitsprüfung des Anlagemodells schuldet, war jedenfalls spätestens nach der ersten Schließung eine Risikoaufklärung darüber geschuldet, dass der Immobilienfonds eine nur geringe Eigenkapitaldecke hat und es bei fehlender Liquidität zwangsläufig zu einer Schließung kommt.

Hierüber wurde aber in der Regel nicht aufgeklärt, ganz im Gegenteil haben die Banken und freien Anlageberater zu Beginn und weiterhin in der Folgezeit sogar die Sicherheit der Anlageform betont. Und dies zu einem Zeitpunkt, da eine Systemänderung bereits politisch in Vorbereitung war: Im März 2010 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen ein Vorhaben, den Diskussionsentwurf für ein Gesetz „zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“, das den Konstruktionsfehler der offenen Immobilienfonds – die jederzeitige Verfügbarkeit des der eingelegten Mittel – beseitigen sollte.

Im Mai 2010 zogen die Anleger im selben Monat rund 1,4 Mrd. EUR aus den Fonds ab. Der Vorschlag des BMF bewirkte zunächst genau das Gegenteil dessen, was erreicht werden sollte, nämlich die Wiederherstellung des Anlegervertrauens. Der Entwurf sah unter anderem Kündigungsfristen der Anleger von 24 Monaten vor und die Veräußerung ihrer Anteile frühestens nach 2 Jahren. Dieser Vorstoß des Bundesfinanzministeriums hat Großanleger stark verunsichert und viele Fonds veranlasst, keine Anteile mehr zurückzunehmen. Die privaten Kleinanleger wurden jedoch im Unklaren belassen. Noch bis Mai 2010 wurden in großem Stil offene Immobilienfondsanteile an Privatanleger verkauft, obwohl bekannt war, dass es zu Schließungen kommen musste. Zahlreiche offene Immobilienfonds sahen sich seit der Finanzkrise im Herbst 2008 verstärkt mit dem Abzug von Anlegergeldern konfrontiert. Dieser Trend wurde im März 2010 im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Diskussionsentwurfs zum Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts, der signifikante Änderungen für die Rückgabe und Bewertung bei Immobilien-Sondervermögen vorsah, noch verstärkt. So kam es im Mai 2010 zur Schließung etlicher Fonds.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell