Bernsau – Rieger - Lautenbach Insolvenzverwaltungen: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sperr-Notruf 116 116 GmbH wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt – Insolvenzgericht – vom 01.12.2005 eröffnet

19.12.2005

Bernsau – Rieger - Lautenbach Insolvenzverwaltungen

In meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter gebe ich hierzu folgendes bekannt:

1. Der Eröffnung des Insolvenzverfahren ging der vom 01.08.2005 datierende Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen voraus. Das zuständige Insolvenzgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – hatte mit Beschluss vom 25.08.2005 zur Sicherung der Masse und zum Schutze der Gläubiger zunächst die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

2. Das schuldnerische Unternehmen nahm zum 01.07.2005 als Betreibergesellschaft des einheitlichen Kartensperrnotrufes 116 116 seinen Betrieb auf. Nach nur einmonatiger Betriebstätigkeit wurde die Insolvenzantragstellung erforderlich, nachdem die für einen dauerhaften Geschäftsbetrieb erforderliche Finanzierung nicht gesichert werden konnte. Problematisch war hierbei nicht in erster Linie die Höhe der laufenden Betriebskosten sondern vielmehr die erforderlich gewordenen Ingangsetzungskosten insbesondere für die Erstellung der betriebsnotwendigen Wissensdatenbank.

3. Während der mehr als drei Monate währenden Dauer der vorläufigen Insolvenz konnte der Geschäftsbetrieb ungeachtet der unveränderten Finanzierungsproblematik stabilisiert und fortgeführt werden. Die Nutzung der Rufnummer 116 116 war während der gesamten Dauer des Insolvenzantragsverfahrens uneingeschränkt möglich.

4. Während der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung konnte zudem erreicht werden, dass sämtliche für den Fortbetrieb des Unternehmens erforderlichen Dienstleistungsunternehmen ihre Leistungen uneingeschränkt weiterhin zur Verfügung stellten, obgleich es sich hierbei teilweise auch um Gläubiger des schuldnerischen Unternehmens handelt. Insoweit verhielten sich die für die Betriebsfortführung erforderlichen Dienstleister im Antragsverfahren loyal, was auf eine positive Grundhaltung der Gläubiger gegenüber dem hinter dem Sperr-Notruf stehenden Konzept zurückzuführen ist. Aktuell werden die im Antragsverfahren begonnenen Verhandlungen über eine Sanierung des Unternehmens fortgeführt, deren Abschluss voraussichtlich in den nächsten Wochen zu erwarten sein wird. Voraussetzung einer möglichen Sanierung ist allerdings, dass der Geschäftsbetrieb zunächst fortgeführt wird. Dies ist aktuell gewährleistet. Sodann hat die Gläubigerversammlung im Termin vor dem Insolvenzgericht am 01.02.2006 über das weitere Schicksal des Unternehmens zu befinden. Die Insolvenzverwaltung vertritt im Rahmen der Sanierungsverhandlungen die Interessen der von ihr zu schützenden Gläubigergemeinschaft. Unterstützt wird sie hierbei durch die Geschäftsleitung des schuldnerischen Unternehmens, die nach wie vor aktiv an dem Sanierungsprozess beteiligt ist. Auch wenn sich die Höhe der Insolvenzdividende aktuell nicht sicher bestimmen lässt, wird die Insolvenzverwaltung alles daran setzen, eine möglichst hohe Insolvenzdividende zur Auszahlung bringen zu können.

Frankfurt am Main, den 19.12.2005

gez. Götz Lautenbach

 

Rechtsanwalt als

 

Insolvenzverwalter

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