Berufskolleg RheinRuhr muss Schulbetrieb einstellen

25.11.2020

Das als genehmigte Ersatzschule tätige Berufskolleg RheinRuhr mit Schulen in Düsseldorf und Essen hatte Anfang September beim Amtsgericht Düsseldorf einen Sanierungsantrag in Eigenverwaltung gestellt, dem das Gericht stattgegeben hat.

Die zuständige Bezirksregierung hat die Finanzierung des Schulbetriebs über den November hinaus kurzfristig an Bedingungen geknüpft, die von den Verantwortlichen des Kollegs aufgrund der gesetzlichen Vorgaben einer Eigenverwaltung nicht erfüllt werden konnten.

Geschäftsführung, Eigenverwaltung und der vom Gericht bestellte vorläufige Sachwalter der RheinRuhr Ersatzschulen müssen den Schulbetrieb für die insgesamt 430 Schülerinnen und Schüler aufgrund der jetzt fehlenden Finanzierung zum 30. November einstellen.

Düsseldorf/Essen, 24.11.2020 Die RheinRuhr Ersatzschulen gemeinnützige GmbH mit Schulen in Düsseldorf und Essen muss zum 30.11.2020 den Schulbetrieb einstellen.

Die RheinRuhr Ersatzschulen hatten Anfang September 2020 beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf einen Sanierungsantrag in Eigenverwaltung gestellt, da der Träger der Schule den von ihm zu erbringenden Eigenanteil an den Personal- und Sachkosten Corona-bedingt nicht mehr tragen konnte. Über die Restrukturierung in Eigenverwaltung wollte der Gesellschafter die Ersatzschule neu aufstellen.

Der Geschäftsführung der Schule, das die Eigenverwaltung begleitende Team der Mönig Wirtschaftskanzlei um die Rechtsanwälte Michael Mönig und Dr. Matthias Merkel sowie der vom Gericht bestellte vorläufige Sachwalter Holger Rhode von der Wirtschaftskanzlei Görg gelang es zunächst, den Schulbetrieb vollumfänglich weiter zu führen. Unterstützt wurden sie dabei auch von der Bezirksregierung, die als Schulaufsichtsbehörde zunächst den gesetzlich vorgegebenen Kostenanteil von 87 Prozent weiter erfüllte und von den Verantwortlichen der Schule regelmäßig über die aktuelle Situation informiert wurde.

Im November teilte die Behörde den Sanierern dann mit, dass sie die Kosten nur unter verschiedenen Bedingungen weiterzahlen kann. Diese Bedingungen – darunter auch langfristige Garantien und Sicherheiten – aber konnten nicht alle von den verantwortlichen Restrukturierern erfüllt werden, da diese nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung stehen, an die auch eine Sanierung in Eigenverwaltung gebunden ist. Die Bezirksregierung hat daraufhin die Genehmigungsbescheide für die beiden Ersatzschulen kurzfristig mit Wirkung zum 30. November 2020 aufgehoben und die Einstellung weiterer Zahlungen über den November hinaus angekündigt.

„Unsere Aufgabe ist es, Restrukturierungsoptionen zu prüfen und einzuleiten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Matthias Merkel. Das Team der Mönig Wirtschaftskanzlei sah gute Sanierungschancen für die Ersatzschule. Wenn aber kein Geld mehr gezahlt wird, muss der Schulbetrieb eingestellt werden und die Sanierungschancen sind dann nicht mehr gegeben. Auch der bereits von den Restrukturierungsexperten eingeleitete Investorenprozess ist dann keine Option mehr. „Kein Investor übernimmt eine Schule als neuer Träger, Gesellschafter oder Teil-Gesellschafter, die keine Lehrerinnen und Lehrer und auch keine Schülerinnen und Schüler mehr hat“, sagt der vorläufige Sachwalter Rhode. Was bleibt, ist dann nur die Schließung der Schule.

Die Verantwortlichen der Schule haben der Bezirksregierung verschiedene Angebote unterbreitet, sie bei der Vermittlung der zum Teil noch schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler an andere Schulen der Umgebung zu unterstützen.

Die Lehrerinnen und Lehrer der Schule werden ab Dezember freigestellt. Auch die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern der noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schüler sind über die aktuelle Situation informiert.

Über die RheinRuhr Schule

Das Berufskolleg RheinRuhr bietet insbesondere Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einen erweiterten Schulabschluss zu erlangen, denen es nach Verlassen der Sekundarstufe I nicht gelungen ist, in ein Berufsausbildungsverhältnis einzutreten.

Sie sollen möglichst so nachhaltig gestärkt werden, dass eine langfristige berufliche Integration durch Ausbildung bzw. durch die Aufnahme einer Berufstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt möglich wird. Die schulische/berufliche Biographie der Jugendlichen kann sehr unterschiedlich sein. Das Berufskolleg bietet allen, die ihre persönlichen Fähigkeiten erkennen und erweitern möchten, die Möglichkeit, sich optimal auf eine Berufsausbildung vorzubereiten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Praxis und der Bezug zur alltäglichen Realität.

Das Berufskolleg unterstützt am Standort Düsseldorf mit 21 Lehrerinnen und Lehrern, 260 Schülerinnen und Schülern bei der Berufsvorbereitung und am Standort in Essen mit 17 Lehrerinnen und Lehrern 170 Schülerinnen und Schüler.

Über Ersatzschulen

Ersatzschulen sind Schulen in freier Trägerschaft. Sie unterliegen den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie staatliche Schulen. Typischerweise haben Ersatzschulen immer einen besonderen pädagogischen Schwerpunkt. An dieser Stelle „ersetzen“ sie staatliche Schulen. Sog. Waldorfschulen sind auch Ersatzschulen. Mit dem Besuch einer Ersatzschule erfüllen die Schülerinnen und Schüler natürlich auch die Schulpflicht.

Für den Betrieb einer Ersatzschule ist eine Genehmigung der örtlich zuständigen Bezirksregierung erforderlich. Mit der Genehmigung erhalten die Schulen das Recht, mit gleicher Wirkung wie staatliche Schulen Zeugnisse auszustellen, Abschlüsse zu vergeben und Prüfungen abzuhalten.

Genehmigte Ersatzschulen erhalten nach Ersatzschulrecht NRW 87 Prozent ihres notwendigen Haushaltes vom Land NRW. Typischerweise haben Ersatzschulen in NRW die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH.

Das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in der Insolvenzordnung stärker in den Vordergrund gerückt. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die Verantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Die Geschäftsführung wird durch eigenverwaltungserfahrene Sanierungsexperten ergänzt, um vor allem eine Gleichbehandlung der Gläubiger sicherzustellen und die Fortführung und Sanierung des Unternehmens in diesem Verfahrensstadium zu unterstützen. Damit erhöhen sich die Sanierungsoptionen. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen „vorläufigen Sachwalter“ zur Seite gestellt, der das Verfahren unterstützt, beaufsichtigt und bestimmte Rechtsgeschäfte genehmigt.

Über die Sozietät Mönig Wirtschaftskanzlei

Die Eigenverwaltung wird begleitet und beraten durch ein Team der Mönig Wirtschaftskanzlei um die Rechtsanwälte Michael Mönig und Dr. Matthias Merkel. Diese sind Sanierungsexperten der bundesweit tätigen Sozietät Mönig Wirtschaftskanzlei mit Standorten in Münster, Bochum, Bottrop, Bielefeld, Düsseldorf und Dortmund. Die Sozietät ist unter anderem auf Sanierungen, Restrukturierungen, Insolvenzen und Unternehmensrecht spezialisiert. Die Experten der Mönig Wirtschaftskanzlei werden regelmäßig bei Restrukturierungen von Unternehmen unterschiedlichster Branchen mandatiert und von den Gerichten zu Insolvenzverwaltern und Sachwaltern bestellt. Mehr Information: www.moenig-wirtschaftskanzlei.de

Über GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Der vom Gericht zum vorläufigen Sachwalter bestellte Rechtsanwalt Holger Rhode ist Partner am Standort Düsseldorf der bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Er wird regelmäßig von vielen Gerichten in Nordrhein-Westfalen zum Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt. Daneben ist er als Organ im Bereich der Eigenverwaltung tätig und berät Unternehmen im Vorfeld von Insolvenzverfahren. Mehr Informationen: www.goerg.de

Beteiligte am Verfahren:

Eigenverwaltung: Dr. Matthias Merkel, Michael Mönig, Eric Coordes, alle Mönig Wirtschaftskanzlei

Vorläufiger Sachwalter: Holger Rhode, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Controlling: Michael Ehling, Till Mönig beide Burk AG

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