Bestellung durch die Bundesregierung – Noerr-Partnerin Anke Meier neue Schlichterin auf Liste der Weltbank-Schiedsorganisation ICSID

10.01.2014

Frankfurt, 9. Januar 2014.

Die Bundesregierung hat Dr. Anke Meier, Partnerin und Rechtsanwältin im Frankfurter Büro der Wirtschaftskanzlei Noerr, zur Schlichterin (Conciliator) auf der Liste des Internationalen Zentrums für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes - ICSID) bestellt. ICSID mit Sitz in Washington gehört zur Weltbankgruppe und bietet Schieds- und Schlichtungsverfahren zur Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten an. Hauptaufgabe ist die Vermittlung und Entscheidung bei Streitigkeiten im Rahmen von bilateralen Investitionsschutzabkommen.

„Frau Meier ist eine herausragende Expertin auf dem Gebiet der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit“, sagt Michael Molitoris, Partner und Co-Leiter des Noerr-Fachbereichs Litigation. „Wir freuen uns deshalb sehr über die Bestellung durch die Bundesregierung, die auch die starke Präsenz unserer Kanzlei auf dem Gebiet der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit unterstreicht.“

Spezialisiert ist Anke Meier auf die Schiedsgerichtsbarkeit, internationale Prozessführung und das Investitionsschutzrecht. Die sowohl in Deutschland als auch in den USA zugelassene Rechtsanwältin vertritt Unternehmen verschiedener Branchen in Schiedsverfahren (u.a. ICC, DIS), darunter Unternehmen aus der Energiewirtschaft in Streitigkeiten über Preisanpassung und post-M&A und berät Investoren bei der Erstellung von Investitionsverträgen. 2012 beriet sie mehrere deutsche Konzerne bei Massenverfahren in den USA, insbesondere in der Pre-Trial Discovery. Anke Meier leitet zudem die internationale und mehr als 25 Spezialisten umfassende Noerr Group Transnational Litigation & Arbitration.

Noerr zählt im Bereich Litigation zu den führenden Kanzleien. Die europaweit mehr als 70 Anwälte des Fachbereichs beraten und vertreten Mandanten in allen Formen der Konfliktlösung – vor staatlichen Gerichten, grenzüberschreitend in mehreren Rechtsordnungen, in Schiedsverfahren sowie in Verfahren der Alternativen Konfliktlösung (Alternative Dispute Resolution, ADR).

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