BFH: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerbefreiung bei der Übertragung von Versicherungsverträgen

12.06.2008

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 16. April 2008 XI R 54/06 dem

Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob die

entgeltliche Übertragung von Lebensrückversicherungsverträgen von einer

Versicherung auf eine andere ein nach den Vorschriften der Richtlinie

77/388/EWG von der Umsatzsteuer befreiter Versicherungsumsatz ist.

Nach deutschem Recht sind gemäß § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG (nur) Leistungen

auf Grund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des

Versicherungsteuergesetzes umsatzsteuerfrei. Die Übertragung eines

Lebensrückversicherungsvertrages auf eine andere Versicherung fällt aber

nicht unter das Versicherungsteuergesetz. Für den BFH stellt sich die Frage,

ob der gemeinschaftsrechtliche Begriff des "Versicherungsumsatzes" oder

"Rückversicherungsumsatzes" (Art. 9 Abs. 2 Buchst. e fünfter Gedankenstrich,

Art. 13 Teil B Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG) auch die entgeltliche

Übertragung von Versicherungsverträgen umfasst und deshalb die

Steuerbefreiung nach den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu gewähren

ist.

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