BFH: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerbefreiung bei der Übertragung von Versicherungsverträgen
Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 16. April 2008 XI R 54/06 dem
Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob die
entgeltliche Übertragung von Lebensrückversicherungsverträgen von einer
Versicherung auf eine andere ein nach den Vorschriften der Richtlinie
77/388/EWG von der Umsatzsteuer befreiter Versicherungsumsatz ist.
Nach deutschem Recht sind gemäß § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG (nur) Leistungen
auf Grund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des
Versicherungsteuergesetzes umsatzsteuerfrei. Die Übertragung eines
Lebensrückversicherungsvertrages auf eine andere Versicherung fällt aber
nicht unter das Versicherungsteuergesetz. Für den BFH stellt sich die Frage,
ob der gemeinschaftsrechtliche Begriff des "Versicherungsumsatzes" oder
"Rückversicherungsumsatzes" (Art. 9 Abs. 2 Buchst. e fünfter Gedankenstrich,
Art. 13 Teil B Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG) auch die entgeltliche
Übertragung von Versicherungsverträgen umfasst und deshalb die
Steuerbefreiung nach den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu gewähren
ist.