BGH-Urteil zur Verjährung im Dieselskandal: Das müssen Verbraucher nun wissen

18.12.2020

Potsdam, 17. Dezember 2020. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell verkündet, dass die Rechte von einigen PKW-Haltern im VW-Abgasskandal bereits 2019 verjährt sind. “Die Rechtsauslegung des BGH ist keineswegs verbraucherfreundlich. Das Urteil gilt jedoch nicht für sämtliche Halter manipulierter VW-Fahrzeuge. Der VW-Abgasskandal ist noch längst nicht beendet", meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die mehr als 24.600 Mandanten im Abgasskandal vertritt und unter anderem für das erste BGH-Urteil in der Sache verantwortlich ist.

Das bedeutet die Entscheidung der BGH-Richter für Verbraucher

“Die BGH-Richter haben heute entschieden, dass einige Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen mit dem manipulierten Motor EA 189 keinen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie sich erst im Jahr 2019 oder später juristisch gegen diesen Betrug gewehrt haben. Da VW die Öffentlichkeit Ende 2015 über den Skandal informierte, endete die dreijährige Verjährungsfrist am 1. Januar 2019, argumentierten die Richter.

Für betroffene Verbraucher bedeutet dies, dass sie ihre manipulierten PKW nicht länger gegen die Zahlung von Schadensersatz an VW zurückgeben können. Das Urteil betrifft rund 9.000 Kläger, deren Verfahren aktuell noch anhängig sind. Einige von ihnen könnten ihren laufenden Prozess gegen Volkswagen allerdings trotz der heutigen Entscheidung gewinnen.

Im vorliegenden Fall wusste der Kläger bereits im Zuge der Ad-hoc-Meldung von VW, dass sein Fahrzeug manipuliert wurde. Dies ist eine Besonderheit. Die meisten betroffenen PKW-Halter haben nämlich erst im Jahr 2016 davon erfahren, dass ihre Fahrzeuge tatsächlich illegale Abschalteinrichtungen enthalten. VW und dessen Tochterunternehmen informierten betroffene Autobesitzer ab 2016 persönlich über den Abgasskandal. Die BGH-Richter kündigten daher bereits an, ein weiteres Verfahren in der Sache zu terminieren.

Darüber hinaus hat das Urteil keine Auswirkung auf die Klagen von PKW-Haltern, deren Autos mit den VW-Motoren EA 288, EA 896, EA 897 oder EA 898 angetrieben werden. Auch in diesen Motoren wurde der Einbau von Abschalteinrichtungen entdeckt. Die Motoren wurden in der 2015 veröffentlichten Ad-hoc-Meldung von VW jedoch nicht erwähnt.

Tatsächlich sind die Erfolgsaussichten dieser Kläger sogar gestiegen, denn der Europäische Gerichtshof bewertete heute sämtliche Abschalteinrichtungen als illegal, wenn sich der Schadstoffausstoß dadurch zwischen Prüfstand und Normalbetrieb unterscheidet. Das trifft auf die Abschalteinrichtungen von VW und zahlreichen anderen Herstellern wie Daimler, BMW, Volvo und Fiat zu”, erklärt Goldenstein. Er ergänzt:

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher trotz der Verjährung

“Darüber hinaus sind die Rechte von PKW-Haltern, die bereits 2015 Kenntnis über den Abgasskandal hatten, nicht komplett erloschen. So besteht die Option der Durchsetzung von Restschadensersatz. Diese Option hat der Gesetzgeber geschaffen, damit Verbraucher auch nach dem Eintritt der Verjährung noch für die wirtschaftliche Bereicherung durch einen Betrug entschädigt werden. Auf diese Weise lässt sich bis zu zehn Jahre nach dem Bekanntwerden eines Betruges oder einer sittenwidrigen Schädigung Schadensersatz durchsetzen. Die betroffenen Fahrzeuge müssen die PKW-Besitzer in diesem Fall jedoch behalten.

Zudem könnte die Verjährung im Februar 2021 von vorn beginnen. Dann befasst sich der BGH nämlich mit der Legalität des Software-Updates, das VW betroffenen Fahrzeugen aufspielte. Dieses sollte die PKW sauber machen. Doch es enthält ebenfalls eine Abschalteinrichtung, über dessen Legalität der BGH im kommenden Jahr entscheiden muss.

Sollten die Richter am Bundesgerichtshof das Software-Update von VW als illegal bewerten, müsste der Wolfsburger Konzern möglicherweise sämtliche betroffenen Fahrzeuge einmal mehr zurückrufen. Allein in Deutschland würde dies rund 2,5 Millionen PKW betreffen. Die Besitzer dieser Autos hätten zudem wieder die Möglichkeit, Schadensersatz in der Sache durchzusetzen und die PKW an VW zurückzugeben. Eine Verurteilung würde den VW-Abgasskandal quasi von vorn beginnen lassen”, erläutert Claus Goldenstein.

Das sind die Hintergründe des BGH-Verfahrens

In dem heutigen Verfahren ging es um die Klage des Halters eines VW Touran. In dem Fahrzeug wurde ein Motor des Typs EA189 eingebaut. Die Abgasreinigung dieses Motors wurde nachweislich manipuliert, sodass das Fahrzeug im Testbetrieb deutlich weniger Schadstoffe ausstieß als im tatsächlichen Straßengebrauch.

Aus diesem Grund ging der PKW-Halter im Jahr 2019 juristisch gegen VW vor und forderte die Rückabwicklung des manipulierten Autos gegen die Zahlung von Schadensersatz. Nachdem das Landgericht (LG) Stuttgart dem Kläger zunächst Recht gab, wurde die Klage in der nächsthöheren Instanz von dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart abgewiesen. Die Stuttgarter Richter erklärten, dass die Rechte des VW-Halters bereits verjährt seien.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

So setzen sich die Dieselskandal-Entschädigungen zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Über die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein

Die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein ist die führende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anwälte des Unternehmens vertreten aktuell über 24.600 Mandanten in der Sache und sind unter anderem für das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell