BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: EECH AG - Ex-Vorstand wird vom Zivilgericht wegen Kapitalanlagebetrug verurteilt

08.07.2008

BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte

Die Richter haben mehreren von BGKS Gröpper Köpke vertretenen Mandanten gegen einen Ex-EECH-Vorstand Schadensersatz wegen Kapitalanlagebetrug zugespro-chen.

Hamburg, 07.07.2008 - Das Landgericht Hamburg hat den ersten Schadensersatzkla-gen der von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertretenen EECH-Geschädigten gegen den Ex-EECH-Vorstand Tarik Ersin Yoleri stattgegeben (nicht rechtskräftig). Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Herr Yoleri die Anleger über wichtige Tatsa-chen getäuscht hat; es lägen die Voraussetzungen des Kapitalanlagebetrugs vor.

Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisier-ten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke, der das Urteil erstritten hat: "Das ist ein großer Erfolg. Durch das Teil-Urteil wird der Weg zur Entschädigung der Anleger über das Privatvermögen des Ex-Vorstands Yoleri frei. Wir prüfen jetzt auch, ob die Voraus-setzungen für die persönliche Haftung bei den anderen EECH-Vorständen vorliegen."

Rechtsanwalt Matthias Gröpper weiter: "Zudem ist das unseres Wissens bundesweit eines der ganz wenigen Urteile gegen einen Unternehmensverantwortlichen wegen Kapitalanlagebetrug. Wir hoffen jetzt, dass die Entscheidung Signalcharakter hat und andere Gerichte bei ähnlichen Sachverhalten ermutigt, die Unternehmensverant-wortlichen zukünftig im Zusammenhang mit Kapitalanlageskandalen öfter in die per-sönliche Haftung zu nehmen."

Die Entscheidung hat sich in den letzten Wochen abgezeichnet. Das Landgericht Hamburg hatte bereits vor einigen Tagen den von BGKS Gröpper Köpke Rechtsan-wälte geltend gemachten Arrest- und Pfändungsanträgen gegen den Ex-Vorstand zur einstweiligen Sicherung der Schadensersatzansprüche der EECH-Anleger stattge-geben. Und die Anträge wurden damals schon ganz wesentlich mit Kapitalanlage-betrug begründet.

BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte rät allen Betroffenen, sich umgehend von ei-nem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und die in-dividuellen Ansprüche prüfen zu lassen. In vielen Fällen kann den Anlegern geholfen werden.

Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper

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