BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: Festival Film Capital Treuhand GmbH & Co. 1. Produktions KG (Timm Thaler-Fonds): Landgericht Hamburg gibt Anleger das Lachen zurück und verurteilt einen Vermittler wegen Falschberatung zum Schadensersatz

25.09.2008

BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte

Die Kammer bestätigt auch den Verbund mit der Hamburger Sparkasse als Kreditge-berin und stellt den Anleger von allen Kreditverbindlichkeiten frei. Zudem muss der Vermittler alle Zahlungen ersetzen.

Hamburg, 23.09.2008 - Das Landgericht Hamburg hat erneut einem Anleger in einem Schadensersatzprozess gegen einen Vermittler im Zusammenhang mit einer Beteili-gung an der Festival Film Capital Treuhand GmbH & Co. 1. Produktions KG (Timm Thaler-Fonds) Recht gegeben und den Vermittler wegen Falschberatung verurteilt. Die Kammer bestätigte damit den Vortrag des Klägers, nicht über alle Risiken der Be-teiligung an dem Fonds hingewiesen worden zu sein (nicht rechtskräftig).

Das Urteil ist aus zwei Gründen für eine ganze Reihe anderer Fälle interessant. Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spe-zialisierten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke: "Zum einen verneinte das Ge-richt die Verjährung der bereits im Jahr 2000 entstandenen Schadensersatzansprü-che, weil der Vermittler die Risikohinweise in dem Prospekt verharmlost hat. Dadurch kam es nicht mehr auf die (streitige) Übergabe des Prospekts an."

Zudem hat die Kammer den Verbund mit der Kreditgeberin bejaht und den Vermitt-ler konsequent dazu verpflichtet, auch den Schaden aus dem Kredit der Hamburger Sparkasse zu übernehmen und dem Kläger alle auf den Kreditvertrag geleisteten Zahlungen zu ersetzen und gleichzeitig von allen zukünftigen Forderungen aus dem Kreditvertrag freizustellen. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Dadurch wurde der Klä-ger so gestellt, als wenn er die Beteiligung nicht gezeichnet hätte."

Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke vertritt eine ganze Reihe von Timm Thaler-Geschädigten und konnte bereits in anderen Verfahren Geschädigten helfen. Die Rechtsanwälte raten deshalb allen Betroffenen, die Rechtslage von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisier-ten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Die auf das Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertritt bundesweit die Interessen geschädigter Kapitalanleger. Zu der Kanzlei gehören vier Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper

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