BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: SMP - Landgericht spricht Anlegerin wegen Falschberatung € 77.027,37 zu

26.06.2008

BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte

Wieder ist ein "neutraler Bankkaufmann" im Zusammenhang mit dem Vertrieb der SMP-Genussrechte wegen Falschberatung zum Schadensersatz verurteilt worden

Hamburg, 25.06.2008 - Die Hamburger Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte hat für eine 72-jährige SMP-Anlegerin vor dem Landgericht Ravens-burg ein Urteil gegen den Anlageberater erwirkt. Danach haftet der Anlageberater, der selbständig tätig war und als neutraler Bankkaufmann aufgetreten ist, der Anle-gerin persönlich wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung der SMP-Genussrechte in Höhe von insgesamt € 77.027,37 (noch nicht rechtskräftig).

Er hatte die Anlegerin vor dem Abschluss nicht auf die negativen Berichte in der Fachpresse, u.a. "DFI-Gerlach-Report" und "Kapital vertraulich" hingewiesen. Experten warnten in diesen Medien schon Jahre vor der Insolvenz der Gesellschaften eindring-lich vor dem Erwerb der Genussrechte der SMP. Sie schrieben u.a., dass die "Verluste vorprogrammiert" seien. Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalan-lagerecht spezialisierten Kanzlei BGKS Gröpper Köpke: "Mit der Feststellung der Pflicht zur Information über negative Presseberichte folgt das Landgericht Ravensburg der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Danach hat der Anlageberater den Kun-den während des Beratungsgesprächs zwingend über negative Presseberichte zu der betreffenden Kapitalanlage aufzuklären."

In dem vorliegenden Fall ging der Berater unseres Erachtens mit ganz besonderer Dreistigkeit vor. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Er empfahl der Anlegerin, die kurz zuvor verwitwet war, die tatsächlich hochspekulativen Genussrechte von dem Ver-mächtnis ihres Manns zu kaufen, obwohl dies praktisch das letzte Vermögen der Frau war und erleichterte ihr die Entscheidung, indem er sie zu ihrer Bank fuhr, das Geld abheben ließ und bar entgegennahm. Dabei wies er sie nach Aussage der Anlegerin auch noch besonders darauf hin, gegenüber ihrer Hausbank den wahren Grund für die Abhebung zu verschleiern, weil die Bank nach seiner Erfahrung zum Schaden der Kunden von diesem großartigen Investment abraten würde."

Zwischenzeitlich gingen die SMP-Gesellschaften in die Insolvenz. Dadurch wurden die Genussrechte weitestgehend wertlos. Die Anlegerin verlor alle Rücklagen für das Al-ter. In der Verhandlung vor dem Landgericht Ravensburg zeigte sich der Anlagebe-rater von dem Schicksal seiner ehemaligen Kundin allerdings hochgradig unbeein-druckt und lamentierte stattdessen, dass seine Kinder wegen der Anlegerin im Falle des Obsiegens nicht mehr studieren könnten. Das Schicksal der alten Frau war ihm scheinbar gleichgültig.

"In dem vorliegenden Fall hat der Berater aus unserer Sicht praktisch jeden Fehler begangen, den ein verantwortungsbewusster und umsichtiger Anlageberater bege-hen kann. Die Kunden sind, wenn sie so beraten werden, akut gefährdet", meint Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

Die SMP GmbH und die SMP Finanzdienstleistungen sind seit geraumer Zeit insolvent und befinden sich seitdem in der Abwicklung. Die beiden Gesellschaften hatten über 25.000 Kunden, von denen viele die von den Gesellschaften mit einem Gesamtvo-lumen in Höhe von € 124 Mio. emittierten Genussrechte gekauft haben. Durch die In-solvenzen ist das Geld der Anleger zu einem großen Teil verloren.

Betroffene sollten sich umgehend an einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Erfahrungs-gemäß kann vielen geholfen werden.

Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper

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