BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: Strafprozess gegen Markus Frick beginnt mit Paukenschlag – der selbsternannte Börsencoach gibt Fehler zu und entschuldigt sich bei Anlegern

07.03.2011

Hamburg, 04.03.2011. Der Strafprozess gegen den selbsternannten Börsencoach Markus Frick begann am 03.03.2011 mit einem Paukenschlag. Er erklärte dem Gericht, dass er im Zusammenhang mit den Empfehlungen zum Kauf der Aktien der Gesellschaften Star Energy, Stargold und Russoil schlecht recherchiert habe uns sein mittelbares Eigeninteresse an den Wertpapieren nicht offen gelegt habe. „Es tue ihm leid“, so Markus Frick.

Markus Frick hat durch seine Email-Hotline über 20.000 Anleger Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren gegeben. Die Anleger sollen insgesamt mehr als € 760 Mio. investiert haben. Viele der Anleger erlitten hohe Verluste hin bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Für diese Anleger ist der Ausgang dieses Strafverfahrens von allergrößter Bedeutung.

Rechtsanwalt Andreas Köpke von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Das Geständnis von Herrn Frick verbessert die Erfolgsaussichten der Anleger in den Schadensersatzprozessen gegen den Börsencoach und erheblich. Jetzt geht es darum, die Wertlosigkeit der empfohlenen Unternehmen nachzuweisen. Und dafür liegen uns unseres Erachtens genügend Informationen vor. Deshalb halten wir die zivilprozessuale Verurteilung von Herrn Frick für sehr wahrscheinlich.“

Die Hamburger Rechtsanwälte vertreten mittlerweile über 200 Frick-Anleger und haben bereits in mehr als dreißig Fällen Klage eingereicht. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Andreas Köpke: „Wir raten allen Frick-Anlegern, sich von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Erfahrungsgemäß kann vielen geholfen werden.“

Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Andreas Köpke

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