B|G|K|S-Rechtsanwälte: BGH - Dramatische Stärkung der Anlegerrechte – Schadensersatzsanprüche aus Überleitungsfällen sind nicht verjährt

24.01.2007

B|G|K|S-Rechtsanwälte

Stuttgart/Hamburg, 23.01.2007 – Der Bundesgerichtshof hat heute die Rechte von Kapitalanlegern dramatisch gestärkt. Nach den Feststellungen des für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenats sind die Schadensersatzansprüche geschädigter Kapitalanleger, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind (sog. Überleitungsfälle), in den meisten Fällen nicht verjährt (Az. XI ZR 44/06). Denn in diesem Fällen kommt es für den Beginn der Verjährung entscheidend auf die Kenntnis des Anlegers vom Schaden und vom Schädiger an, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

Das Urteil dürfte für mehr als 100.000 Kapitalanleger in Deutschland Bedeutung haben. Bis dato bestand wegen der Überleitungsvorschrift (Art. 229 § 6 Abs. 1, 4 EGBGB) zum neuen Verjährungsrecht die Rechtsunsicherheit, ob die vor dem 01.01.2002 entstandenen Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern seit dem 31.12.2004 verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar sind. Das ist nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs nicht der Fall: Die Kapitalanleger können ihre Schadensersatzansprüche auch noch heute durchsetzen, wenn sie in den letzten drei Jahren keine Kenntnis vom Schaden und von dem Schädiger hatten.

„Und das“, so Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Stuttgarter Kanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte, „gilt für die meisten Mandanten. Denn die Kapitalanlagen entwickeln sich in den meisten Fällen in den ersten Jahren scheinbar prognosegerecht.“ Und solange der Schaden nicht „sichtbar“ geworden ist, hat der Anleger keine Kenntnis davon.

B|G|K|S-Rechtsanwalt Marcel Seifert: „Der Bundesgerichtshof hat mit der Entscheidung die Meinung vieler Oberlandesgerichte bestätigt und für Rechtssicherheit gesorgt. Jetzt können wir vielen Mandanten grünes Licht für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche geben.“

Die Kanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte hat sich auf das Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht spezialisiert und vertritt von den beiden Büros in Stuttgart und Hamburg aus bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Matthias Gröpper

 

 

B|G|K|S Rechtsanwälte

 

 

Königstraße 10 c

 

 

70173 Stuttgart

 

 

Tel. 0711/22254-280

 

 

Fax 0711/22254-302

 

 

kanzlei@bankrecht24.de

 

 

www.bankrecht24.de

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell