Bird & Bird erstreitet für DAK-Gesundheit Zulässigkeit von „Open-House-Modell“ vor dem EuGH

06.06.2016

Düsseldorf, 03. Juni 2016 – Bird & Bird LLP hat für die DAK-Gesundheit die Zulässigkeit so genannter „Open-House“-Modelle oder „Zulassungsverfahren“ vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten. Die Entscheidung des Gerichtshofs, dem das zugrundeliegende Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf bereits seit August 2014 vorgelegen hatte, ist aufgrund seiner großen Bedeutung sowohl für künftige als auch vergangene Vergabeverfahren mit großer Spannung erwartet worden.

Der Gerichtshof urteilte nun im Sinne der ausschreibenden Krankenkasse. Demnach schließt das Fehlen einer Auswahlentscheidung im Rahmen einer Vergabe die Anwendbarkeit des europäischen und nationalen Vergaberechts von vornherein aus. Haben alle interessierten Unternehmen in einem transparenten und gleichbehandelnden Verfahren die Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrages, ist eine klassische Ausschreibung nicht von Nöten.

Zulassungsverfahren nach dem streitgegenständlichen Modell ermöglichen sämtlichen interessierten und geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit die jederzeitige Teilnahme an den ausgeschriebenen Verträgen. Es ist zu erwarten, dass die Entscheidung des EuGH erhebliche Auswirkungen auf den nationalen sowie den europäischen Beschaffungsmarkt, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens, haben wird.

Die DAK-Gesundheit wurde von dem Bird & Bird Partner, Dr. Alexander Csaki (Öffentliches Wirtschaftsrecht, Düsseldorf) vertreten.

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