Bird & Bird führt hochbedeutendes Pilotverfahren für Huawei

25.03.2013

Düsseldorf, 22. März 2013 – Bird & Bird LLP vertritt Huawei erfolgreich in der Patentauseinandersetzung mit ZTE.

Bereits in der letzten Woche hat das LG Mannheim entschieden, dass ZTE bestimmte Basisstationen zur LTE-Übertragung nicht mehr in Deutschland verkaufen darf. LTE Surfsticks sind von der Entscheidung allerdings nicht betroffen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Im weiteren Verlauf dieses Patentstreits zwischen den beiden chinesischen Mobilfunkunternehmen entschied das Landgericht Düsseldorf nun gestern, dass ein weiteres Patent verletzt ist.

Das Landgericht Düsseldorf hat den Rechtsstreit jedoch ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt – ein in dieser Form einmaliger Vorgang, mit dem prinzipielle Fragen der Patentrechtsdurchsetzung in Deutschland und der EU insgesamt geklärt werden.

Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen standardessenzielle Patente (SEP) nicht durchgesetzt werden können, wenn der Verletzer den kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand geltend macht. Bisher haben die Gerichte auf Grundlage der BGH-Entscheidung „Orange Book Standard“ aus 2009 geurteilt, und diese Voraussetzungen hat das Landgericht Düsseldorf hier bei ZTE verneint.

Das Landgericht Düsseldorf bezieht sich nun aber auf jüngere kartellrechtliche Äußerungen der Europäischen Kommission, die nicht mit der bisherigen deutschen Fallpraxis im Einklang zu stehen scheinen. Dies hat zur Vorlage zum EuGH geführt und stellt die Möglichkeit der Durchsetzung standardessentieller Patente umfassend auf den Prüfstand. Es werden fünf Fragen an den EuGH gerichtet, die sich im Einzelnen auf die bisherige deutsche Fallpraxis und die Äußerungen der Europäischen Kommission beziehen.

Das Vorlageverfahren zum EuGH und die anschließende Fortführung des Prozesses vor dem Landgericht Düsseldorf können in ihrer Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden für den Patentrechtsschutz in Deutschland und – wegen der EU-weiten Geltung europäischen Kartellrechts – für die EU insgesamt.

Huawei wird von den folgenden Bird & Bird Anwälten beraten: Partner Christian Harmsen, Federführung (IP, Düsseldorf), Dr. Friedrich Emmerling (Patentanwalt, München), Dr. Jörg Witting (Kartellrecht, Düsseldorf) sowie den Associates Nick Pearson und Christopher Weber (beide IP, Düsseldorf), Dr. Andreas Schmid (Patentanwalt, München), Fabian von Busse (Kartellrecht, Düsseldorf)

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Anmerkungen für die Redaktion

Bird & Bird ist eine internationale Anwaltssozietät mit einem außergewöhnlichen Verständnis für strategische und unternehmerische Zusammenhänge. Wir verbinden erstklassige rechtliche Expertise mit tiefgehender Branchenkenntnis und einer erfrischend kreativen Denkweise, um Mandanten dabei zu unterstützen, ihre unternehmerischen Ziele zu erreichen. Wir haben über 1000 Anwälte in 23 Büros in Europa, dem Mittleren Osten und Asien und pflegen enge Beziehungen zu Kanzleien in anderen Teilen der Welt. Mehr über uns erfahren Sie unter www.twobirds.com.

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