Bird & Bird vertritt DFB bei Pokal-Ausschluss gegen Dynamo Dresden
Düsseldorf, 22. Mai 2013 - Bird & Bird LLP hat den Deutschen Fußball Bund (DFB) gegen den Verein SG Dynamo Dresden vor dem Ständigen neutralen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen vertreten.
Dynamo Dresden hatte gegen den bereits von den Vorinstanzen (DFB-Sportgericht und DFB-Bundesgericht) bestätigten Antrag des DFB auf Ausschluss aus dem DFB Pokal-Wettbewerb der Saison 2013/2014 schließlich Klage vor o.g. Schiedsgericht erhoben. Grundlage für den Pokalausschluss waren wiederholte „Krawalle“ und Ausschreitungen durch „Anhänger“ des Zweitligisten in Verbindung mit der Vorschrift des § 9a der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO/DFB), die die verschuldensunabhängige Haftung der Vereine für schuldhaftes Verhalten ihrer „Anhänger“ normiert. Das „dreiköpfig“ besetzte Schiedsgericht, unter dem Vorsitz von Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) a.D. Prof. Dr. Udo Steiner, hat nach nichtöffentlicher Verhandlung am 14.05.2013 die angegriffene Haftung der Vereine für ihre Anhänger bzw. die Zurechnungsnorm des § 9a RuVO/DFB für wirksam erachtet. Die Begründung im Einzelnen liegt noch nicht vor.
Der DFB wurde vor dem Schiedsgericht von dem Bird & Bird Anwalt Prof. Dr. Martin Schimke LL.M. (Of Counsel, Düsseldorf) vertreten.