Bird & Bird vertritt Georgsmarienhütte im beihilfenrechtlichen Streit zur EEG-Umlage

04.08.2015

Hamburg, 03. August 2015 – Bird & Bird LLP vertritt die Georgsmarienhütte Gruppe im beihilfenrechtlichen Streit mit der EU-Kommission wegen der EEG-Umlage. Dieser konnte jetzt nur vorläufig beigelegt werden.

In dem Nichtigkeitsverfahren vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) wegen der beihilfenrechtlichen Qualifikation des in Deutschland angewandten Ausgleichsmechanismus für Strompreise hat sich die für die deutsche Industrie den Musterprozess führende Georgsmarienhütte Gruppe vorläufig mit der EU-Kommission (KOM) auf eine Verfahrenseinstellung geeinigt. Damit verlagert sich die Streitigkeit vor die nationalen deutschen Gerichte, wo ebenfalls die Georgsmarienhütte Gruppe die Vorreiterrolle übernommen hat.

Mehr als 50 deutsche Industriebetriebe hatten Anfang 2014 vor dem EuG gegen ein förmliches Beihilfenprüfverfahren der KOM geklagt. Die KOM beanstandet, dass Begrenzungen der sog. EEG-Umlage für besonders energieintensiv produzierende Betriebe als europarechtswidrige Beihilfen zu beurteilen seien. Hierdurch erhielten nach ihrer Ansicht deutsche Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, der nicht zu rechtfertigen sei. Die Unternehmen stehen demgegenüber auf dem Standpunkt, dass die Begrenzungen lediglich eine Freistellung von einer Sonderlast darstellten, die wegen des deutschen Politikziels der Energiewende einen Nachteil gegenüber ausländischen Wettbewerbern begründet. Mit Abschluss des Beihilfeprüfverfahrens durch die KOM kam diese nun den deutschen Unternehmen erheblich entgegen, behielt ihren Standpunkt jedoch im Grundsatz bei, sodass zahlreiche Industriebetriebe in Deutschland vom BAFA zur Nachzahlung von Stromentgelten aufgefordert wurden.

Die Georgsmarienhütte Gruppe wurde von den folgenden Bird & Bird Anwälten beraten: Partner Prof. Dr. Heiko Höfler (Federführung, EU Litigation, Beihilfenrecht, Hamburg), Partner Dr. Jörg Paura (Corporate, Litigation, Hamburg), Partner Dr. Matthias Lang (Energierecht, Düsseldorf); Counsel Dr. Mirjam Rüve (Corporate, Litigation, Hamburg) sowie den Associates Dr. Viktor Winkler (Öffentliches Wirtschaftsrecht, Frankfurt), Hannah von Wnuk (Öffentliches Wirtschaftsrecht, Hamburg).

Nichtigkeitsverfahren vor dem EuG: Prozessbevollmächtigte der EU-Kommission Ralf Sauer, Dr. Tim Rusche; Anwältin der KOM: Christina Renner (BDGS Associés, Brüssel)

3. Kammer des EuG: Präsident S. Papasavvas (Berichterstatter), Richter N.J. Forwood und E. Bieliunas, Kanzler: E. Coulon".

Anwälte BAFA: inhouse

VG Frankfurt: 5. Kammer, Berichterstatter RiVG Steier.

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