Bird & Bird vertritt Sat.1 Satelliten Fernsehen GmbH erfolgreich in grundlegendem Urheberrechtsprozess

19.03.2014

Hamburg, 18. März 2014 - Bird & Bird hat die Sat.1 Satelliten Fernsehen GmbH, Veranstalterin des Fernsehprogramms SAT.1, erfolgreich in einem grundlegenden Urheberrechtsprozess wegen der unerlaubten Verwertung von Exklusivinterviews vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg vertreten. Dem Gericht kam es darauf an, dass TV-Sender fremde Exklusivinterviews bei der Gefahr der Entwertung von Nutzungsrechten nicht für eigene Berichte verwenden dürfen.

SAT.1 hatte für seine Sendung „STARS & Stories“ Exklusivinterviews mit Liliana Matthäus, der Ex-Ehefrau des ehemaligen deutschen Fußballers Lothar Matthäus, führen lassen („Tränen-Interview“). Die Interviews waren Teil einer boulevardesken Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten. An dem Sendematerial stehen SAT.1 die ausschließlichen Nutzungsrechte zu. Kurz nach der Ausstrahlung bei SAT.1 verwendete ein Konkurrenzsender Teile der Interviews für eigene Berichte, wobei eine ausdrückliche (inhaltliche) Auseinandersetzung mit den übernommenen Filmsequenzen nur sehr eingeschränkt stattfand.

Dagegen setzte sich SAT.1 nun auch in zweiter Instanz erfolgreich zur Wehr: Mit Urteil vom 27. Februar 2014 wies das OLG Hamburg die Berufung des beklagten Senders zurück. Jetzt liegen auch die schriftlichen Urteilsgründe vor. Das OLG Hamburg bestätigt, dass die Übernahme des Sendematerials weder durch das Recht auf Berichterstattung über Tagesereignisse nach § 50 UrhG noch durch die Zitatschranke nach § 51 UrhG gerechtfertigt war. Nach Auffassung des Gerichts geht die Abwägung zwischen den Interessen von SAT.1 an der Verwertung seiner Exklusivinterviews und dem Allgemeininteresse an geistiger Auseinandersetzung zu Lasten des beklagten Fernsehsenders aus, weil dieser gerade die maßgeblichen Schlüsselszenen der Exklusivinterviews genutzt hat. Durch die Übernahme werde die Erstauswertung der Exklusivinterviews durch SAT.1 empfindlich gestört, weil das Interesse des Publikums an derartigen Informationen nach jeder weiteren Sendung sinke.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OLG Hamburg die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Die Sat.1 Satelliten Fernsehen GmbH wurde von Bird & Bird Partner Dr. Stefan Engels und Associate Dr. Thomas Büchner (beide Medien/IP, Hamburg) vertreten. Dr. Engels und sein Medienteam vertreten die ProSiebenSat.1-Gruppe bereits seit vielen Jahren. Inhouse: Jana Hagemann, LL.M.

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