Bird & Bird vertritt Stahl- und Schmiedeunternehmen in EEG-Beihilfeverfahren erfolgreich vor dem EuG

16.04.2014

Hamburg, 16. April 2014 - Bird & Bird LLP hat für deutsche Unternehmen der Stahl- und Schmiedeindustrie, die gegen das laufende EEG-Beihilfeverfahren der EU-Kommission vorgehen, einen wichtigen Teilerfolg vor dem EuG erzielt.

Das Luxemburger Gericht hat entschieden, dass der Beschluss, mit dem das EU-Verfahren eröffnet wurde, vorerst nicht vollzogen werden darf. Die EU-Kommission prüft seit vergangenem Dezember, ob die Ausnahmeregelungen für deutsche Unternehmen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den fairen Wettbewerb in Europa verletzen (Rechtssache T-174/14 R u. a.).

Die Unternehmen, die nun vor dem EuG einen wichtigen Etappensieg erzielt haben, profitieren durch ihre besonders stromintensive Produktion bislang von den EEG-Ausnahmeregelungen. Die sämtlich von Bird & Bird vertretenen Stahl- und Gießereiunternehmen haben daher – wie auch die Bundesregierung (Rechtssache T-134/14) – gegen das EU-Beihilfeverfahren Klage eingereicht. Parallel zur Hauptsache haben sieben der insgesamt neun klagenden Unternehmen vorläufigen Rechtsschutz beantragt.

Gegenstand des Eilverfahrens ist die erhebliche Gefahr, dass es bereits jetzt zu Rückforderungen unter Verweis auf das laufende EU-Verfahren, insbesondere zu Konkurrentenklagen kommt bzw. dass bis zur Hauptsacheentscheidung in Luxemburg die Vergünstigungen für 2015 wegfallen – mit teilweise existenzbedrohenden Effekten für die bisherigen Empfänger. All dies sind Wirkungen, die vom sog. Durchführungsverbot des EU-Beihilfenrechts ausgehen. Hier haben die antragführenden Unternehmen erreicht, dass bis zur abschließenden Entscheidung im Eilverfahren das Durchführungsverbot ausgesetzt ist.

Der Sieg im Eilverfahren dürfte der erste Erfolg eines Unternehmens gegen das Verfahren vor der EU-Kommission sein.

Bei den antragsführenden Unternehmen handelt es sich um die Dieckerhoff Guss GmbH, die Friedrich Wilhelms-Hütte GmbH, die Georgsmarienhütte GmbH, die Schmiedag GmbH, die Schmiedewerke Gröditz GmbH, die Stahlwerk Bous GmbH sowie die WeserWind GmbH.

Die Stahlunternehmen wurden von den folgenden Bird & Bird Anwälten beraten: Partner Prof. Dr. Heiko Höfler (Federführung; Öffentliches Wirtschaftsrecht), Dr. Jörg Paura (Corporate), beide Hamburg; Counsel Stefan Breider (Corporate, Frankfurt), Dr. Mirjam Rüve (Corporate, Hamburg); Associates Dr. Christian Kahle LL.M. (Öffentliches Wirtschaftsrecht, Hamburg), Dr. Viktor Winkler LL.M. (Öffentliches Wirtschaftsrecht, Frankfurt), Dr. Philipp Clemens, Dr. Inga Schüttfort (beide Corporate, Hamburg), Sarah Schwarzenberg (Öffentliches Wirtschaftsrecht, München)

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