Brinkmann & Partner: IM INSOLZVENZVERFAHREN DER FLUGHAFEN ZWEIBRÜCKEN GMBH - GLÄUBIGERVERSAMMLUNG STIMMT VERKAUF AN IMMOBILIENENTWICK-LER TRIWO AG ZU

08.01.2015

ZWEIBRÜCKEN/FRANKFURT AM MAIN, 07. JANUAR 2015.

Die Gläubigerversammlung der Flughafen Zweibrücken GmbH hat am 30.12.2014 dem Verkauf an die Immobilienentwicklungsgesellschaft TRIWO AG zugestimmt. Zu-vor hatte sich bereits der Gläubigerausschuss einstimmig für den Verkauf ausgespro-chen.

Dass nun auch die Gläubigerversammlung das Investorenkonzept mitträgt, bewertete Insolvenzverwalter Dr. Jan Markus Plathner als positives Signal an den Investor, der dort rund 17 Mio. Euro in die Zukunft des Geländes und in die Schaffung neuer Ar-beitsplätze investieren will.

In der Gläubigerversammlung informierte Plathner die Gläubiger zunächst ausführlich über den Ablauf des Transaktionsprozesses. Dabei machte Plathner noch einmal die Ausgangsposition des Verkaufsprozesses deutlich: „Der Flughafen hat zum Überleben immer staatliche Hilfe bekommen, also sich nie aus sich selbst heraus getragen. Nach dem Ende des Sommerflugplans und dem damit verbundenen Weggang von TUIFly war klar, dass der Insolvenzgeldeffekt aufgebraucht ist und wir schnell eine Lösung finden müssen, denn ein Insolvenzverwalter darf grundsätzlich keine Verluste bei der Fortführung des Betriebes machen. Über jedem potentiellen Erwerber schwebte zu-dem das Damoklesschwert der Haftungserweiterung für die Rückzahlung der EU-Beihilfen in Höhe von 47 Millionen Euro plus Zinsen. Daher war es sehr wichtig, dass der Verkaufsprozess nach den Vorgaben und in Abstimmung mit der EU erfolgte. Das bedeutete, dass der Prozess für alle zukünftigen Nutzungen der Vermögenswerte of-fen, für die Interessenten transparent und letztlich diskriminierungsfrei ablaufen musste. Wir haben also keinen Flughafenbetrieb zum Kauf ausschreiben können, sondern die Vermögenswerte des Flughafens im Ganzen oder in Teilen zum Kauf mit offener Nutzungsmöglichkeit angeboten. Der Verkaufsprozess hat daher gute drei Monate gedauert und dabei verschiedene Phasen durchlaufen. Die EU haben wir über Dauer der einzelnen Phasen und den Zwischenstand mehrfach informiert.“

Am Ende des Prozesses lag nur ein verbindliches Angebot der TRIWO AG vor. Die üb-rigen Interessenten haben nicht, wie gefordert, bindende Angebote in notarieller Form nebst Finanzierungsnachweisen abgegeben. „Wir hätten uns sehr gefreut, wenn neben der TRIWO AG weitere Angebote eingegangen wären, um den Gläubigern eine möglichst große Auswahl bieten zu können“, so Plathner weiter.

Das Angebot der TRIWO AG wurde sowohl im Gläubigerausschuss, als auch in der Gläubigerversammlung besprochen. Letztendlich haben sich beide Gremien auch im 1

Hinblick auf die anderen Interessenten für die Annahme des Angebotes der TRIWO AG ausgesprochen.

„Die weitere Verfahrensdauer und die zu erwartende Quote kann derzeit noch nicht prognostiziert werden“ sagte Plathner nach der Gläubigerversammlung. Unklar sei damit insbesondere auch, ob und inwieweit eine Quote auf die Beihilferückforderun-gen gezahlt werden könne.

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