BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN: Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.E.S. Kommunikation GmbH aus Bochum

29.04.2019

Bochum/Hamburg, 29. April 2019

Das Amtsgericht Bochum hat am 23. April 2019 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.E.S. Kommunikation GmbH (W.E.S.) auf Antrag der Geschäftsführung der W.E.S. eingeleitet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Dorothe Madsen aus der Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN (BRL) bestellt.

W.E.S. vermittelt Telekommunikationsverträge als auch Energieversorgungsverträge. Daneben vertreibt W.E.S. Handys und Handy-Zubehör. Der Vertrieb erfolgt sowohl über die Internetplattform „Handyflash.de“ als auch in den 16 Ladengeschäften der W.E.S. Insgesamt beschäftigt W.E.S. rund 130 Mitarbeiter/innen. Die Gehälter der Mitarbeiter/innen sind bereits bis Ende Mai 2019 durch entsprechende Insolvenzgeldansprüche gesichert.

Nach der Insolvenzantragstellung waren die Läden zeitweilig geschlossen, da zunächst eine Inventur durchgeführt werden musste. Zwischenzeitlich haben die Geschäfte wieder geöffnet. Frau Rechtsanwältin Madsen führt gemeinsam mit der W.E.S. Geschäftsführung den Geschäftsbetrieb fort. Sie erklärte: „W.E.S. verfügt über eine gut organisierte Vertriebsstruktur. Wir verhandeln bereit jetzt mit mehreren Investoren. Ich gehe davon aus, dass wir in den kommenden Wochen eine Lösung präsentieren können, die den langfristigen Erhalt des Unternehmens sichert.“ Der Investorenprozess wird von Dipl.-Betriebswirt Jörg Schuppener von der CVM Capital Value Management GmbH unterstützt. Herr Schuppener erklärte: „Marktseitig besteht ein großes Interesse am Geschäftsbetrieb der W.E.S. Es haben sich bereits unmittelbar nach Insolvenzantragstellung mehrere potentielle Investoren bei der W.E.S. gemeldet.“

Kunden, die laufende Telekommunikationsverträge haben, welche über W.E.S. vermittelt wurden, sind von der Insolvenz nicht betroffen. Kunden, die im Vorfeld der Insolvenz Verträge mit W.E.S. geschlossen haben, die noch nicht vollständig erfüllt sind, haben nach der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens (voraussichtlich im Juni) Gelegenheit, ihre Forderungen bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die betroffenen Kunden werden hierzu voraussichtlich im Juni gesondert angeschrieben und erhalten die zur Forderungsanmeldung nötigen Informationen.

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