BRL entwirft Kooperationsvertrag zwischen VBA und IFV

20.01.2023

Hamburg, 19.01.2023 – Der in Frankfurt ansässige Verein Value Balancing Alliance (VBA) und die US-amerikanische Stiftung International Foundation for Valuing Impacts (IFVI) werden künftig enger zusammenarbeiten. Ziel der Zusammenarbeit der beiden gemeinnützigen Organisationen ist es, eine gemeinsame Methodik zu entwickeln, um die Auswirkungen unternehmerischen Handelns (Impact) sowohl auf Umwelt und Gesellschaft als auch auf den Unternehmenswert messbar und vergleichbar zu machen. Den Kooperationsvertrag entwarf ein Expertenteam der multidisziplinären Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUSEN.

 

Die VBA ist eine Allianz von aktuell 25 namhaften multinationalen Unternehmen, wie BASF, BMW, Novartis oder Michelin. Die IFVI wurde aus der Impact-Weighted Accounts Initiative (IWAI) an der Harvard Business School gegründet. Sowohl VBA als auch IFVI stehen für die Messung und Evaluierung der Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Nachhaltigkeit. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollen die bisherigen Projektergebnisse aus Harvard und der VBA zusammengeführt und weiterentwickelt werden. Unter anderem streben die beiden Partner an, dass ihre Arbeit voll auf den aktuellen Berichterstattungsstandards aufsetzt, von einem internationalen Standardsetzer aufgegriffen wird und von möglichst vielen Unternehmen und Finanzinstituten in der Praxis getestet wird. Die Beratung der Umsetzung dieser Zusammenarbeit erfolgte dabei von einem Team aus ESG-Expertinnen um BRL Rechtsanwältin Ines Moana Löffler, die auch den Kooperationsvertrag zwischen der VBA und IFVI erstellte. Unterstützt wurde Löffler dabei von ihren Kolleginnen Andrea Ringle (IP- und IT-Recht) und Nadine Wunderlich (Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht und Stiftungsrecht).

 

„Die passgenaue Umsetzung der von der VBA und der IFVI angestrebten Zusammenarbeit war aus juristischer Perspektive eine Herausforderung“, fasst Ines Moana Löffler zusammen. „Sowohl inhaltlich als auch rechtlich rückten immer neue Themen, wie IP & Software, Gemeinnützigkeit, genaue Definition des Umfangs der Zusammenarbeit, Gründung eigener Projektgremien etc. in den Fokus. Am Ende ist ein wirklich komplexes Regelwerk entstanden, das nur durch eine hervorragende Zusammenarbeit aller an dem Prozess Beteiligten möglich war und auf das wir gemeinsam stolz sein können.“

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