Buchalik Brömmekamp: 2. Deutscher Gläubigerkongress mahnt Veränderungen des Insolvenzrechts an

07.06.2013

· Die Insolvenz als zweite Chance bewährt sich in der Praxis

· Branchentreff für Unternehmer, Sanierungsberater, Rechtsanwälte, Work-Out-Experten und Insolvenzver-/Sachwalter und Richter

Düsseldorf, 6. Juni 2013. Der zweite Deutsche Gläubigerkongress zog nach über einem Jahr ESUG eine positive erste Bilanz zu Sanierungen unter Insolvenzschutz. Gleichzeitig mahnen die 250 Kongressteilnehmer nachhaltige Veränderungen des Insolvenzrechtes sowie ein notwendiges Umdenken bei vielen Beteiligten an. Mit Petra Becker Tod (Marbo-Werbung), Dr. Harald Frank (GSK GlasServiceKiel), Thomas Möller (Gebr. Vollmer) und Mark Toschek (EIKA Kerzen) stellten vier Geschäftsführer aus vier Branchen und vier Regionen ihre erfolgreiche Sanierung unter Insolvenzschutz vor. Sie zeigten auf, dass sich das neue Insolvenzrecht auch in schwierigen Situationen bewährt hat. Der Kongress ist das Branchentreffen für Unternehmer, Sanierungsberater, Rechtsanwälte, Work-Out-Experten und Insolvenzver-/Sachwalter und Richter.

Im Mittelpunkt des 2. Deutschen Gläubigerkongresses standen die Erfahrungsberichte von praxiserprobten Beratern, Vertretern von Kreditinstituten und Justizministerium, Insolvenzverwaltern und Gläubigern über das Gesetz. In den Vorträgen wurde deutlich, dass die Eigenverwaltung die Bereitschaft der Unternehmen fördere, sich frühzeitig mit einer möglichen Krisenlösung durch Insolvenz zu beschäftigen. Allerdings müssen Versuche des Missbrauchs von Eigenverwaltung und Schutzschirm durch die Gerichte unterbunden werden. Hier fehle verbreitet noch die notwendige betriebswirtschaftliche Kompetenz.

Der 2. Deutsche Gläubigerkongress schloss mit einem Forderungskatalog zur Verbesserung des Insolvenzrechts und zur weiteren Stärkung der Gläubigerrechte. Darin werden Online-Gläubigerversammlungen und der digitale Datenaustausch von Akten sowie eine grundlegende Reform des Vergütungsrechts für Insolvenzverwalter gefordert. Strukturen des 19. Jahrhunderts müssen endlich überwunden und in Zeiten zunehmend internationaler Insolvenzverfahren der digitale Standard des 21. Jahrhunderts in die Praxis umgesetzt werden. Aus der Sicht des 2. Deutschen Gläubigerkongresses sind folgende acht Maßnahmen notwendig und zur Stärkung des Insolvenzstandortes Deutschland unverzichtbar:

· Stärkung und weiterer Ausbau der Unternehmenssanierung unter Insolvenzschutz

· Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch der Eigenverwaltung

· Aufhebung der Kostendeckung als Voraussetzung der Insolvenzeröffnung

· Grundlegende Reform des Vergütungsrechts für eine leistungs- und erfolgsorientierte Verwaltervergütung

· Ende der Verlagerung originärer gerichtlicher Aufgaben zu Lasten der Gläubiger auf Dritte

· Schaffung von mehr Transparenz im Insolvenzverfahren durch Nutzung digitaler Möglichkeiten

· Professionalisierung durch Konzentration und Qualifikation der Gerichte

· Stärkung der vorläufigen Gläubigerausschüsse durch Einbeziehung externen Sachverstandes.

Die komplette Entschließung finden Sie auf: glaeubigerkongress.com

Weitere Referenten des Gläubigerkongresses: BGH-Richter Dr. Gerhard Pape, Wirtschaftsprüfer Christoph Hillebrand (Morison Köln), Insolvenzverwalter Michael Pluta (Pluta Rechtsanwalts GmbH), MinDirin Marie Luise Graf-Schlicker (Bundesministerium der Justiz), Rechtsanwalt und Sanierungsberater Robert Buchalik (Buchalik Brömmekamp), Richter Martin Horstkotte (AG Charlottenburg), Insolvenzverwalter Dr. Michael C. Frege (CMS Hasche Sigle), Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz (Schneider, Geiwitz & Partner), Dr. Ahrend Weber (Bundesverband deutscher Banken (BdB)), Rechtsanwalt Andreas Ziegenhagen (Dentons) und Prof. Dr. Hans Haarmeyer (DIAI).

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