Buchalik Brömmekamp: Deutsche Mechatronics stellt Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung

30.04.2013

Mechernich, 29. April 2013. Die Geschäftsführung der Deutschen Mechatronics GmbH hat beim Amtsgericht in Bonn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Amtsgericht hat diesem Antrag entsprochen und eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Mechatronics nutzt damit die Möglichkeiten, die die Insolvenzordnung seit der Reform im März 2012 ermöglicht. Die Nachwirkungen der Wirtschaftskrise und erhebliche Pensionsverpflichtungen haben zur wirtschaftlichen Schieflage geführt. Das Unternehmen beschäftigt derzeit rund 420 Mitarbeiter und erzielte in 2012 einen Umsatz von ca. 50 Mio. Euro.

Die Produktion und Lieferung an die Kunden laufen während des Verfahrens unverändert weiter. Die Mitarbeiter sind in einer Betriebsversammlung über das Verfahren informiert worden. Löhne und Gehälter sind in den ersten drei Monaten des Verfahrens über das Insolvenzgeld abgesichert.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Obermüller von der Bonner Kanzlei DHPG bestellt. Betriebswirtschaftlich wird das Unternehmen von der Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung GmbH aus Düsseldorf begleitet. Mit Rechtsanwalt Hans Fritsche wurde dem Unternehmen zudem ein Sanierungsgeschäftsführer von Buchalik Brömmekamp zur Seite gestellt, der die bisherige Unternehmensleitung für die Dauer des Verfahrens ergänzt. Juristisch wird die Deutsche Mechatronics durch Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte Steuerberater aus Düsseldorf beraten, die bereits in den letzten Jahren eine Vielzahl von Unternehmen erfolgreich durch eine Planinsolvenz in Eigenverwaltung geführt haben.

Hintergrund: Was ist eine vorläufige Eigenverwaltung (§270a InsO):

Seit dem 1. März 2012 lässt die neue Insolvenzordnung auf Antragstellung eine sogenannte vorläufige Eigenverwaltung zu. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Anstatt eines Insolvenzverwalters wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, dem vorläufigen Sachwalter und dem Insolvenzgericht will das Verfahren die Fortführung eines Unternehmens unter dem Schutz der Insolvenzordnung ermöglichen.

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