Buchalik Brömmekamp: höltl Retail Solutions hat Eigenverwaltung erfolgreich beendet
Integrierte Standardsoftware anstatt Individualsoftware rückt in den Mittelpunkt
Bad Hersfeld. 5. Januar 2018. Nun ist es offiziell, das Eigenverwaltungsverfahren der höltl Retail Solutions GmbH wurde vom Amtsgericht Bad Hersfeld aufgehoben. Mit der nun offiziellen Verfahrensaufhebung können die Geschäftsführer Johannes Schick und Carsten Uffenkamp das Kapitel des ESUG-Verfahrens ihres Unternehmens schließen und die bereits begonnene Neuausrichtung der höltl Retail Solutions weiter fortführen. Das Softwareunternehmen gilt als erfolgreich saniert und entschuldet. Zum neuen Weg gehört, dass sich höltl mehr auf die Erstellung von integrierter Standardsoftware konzentriert.
„Unser Entschluss, Anfang 2017 mit umfassender Unterstützung des Beratungsunternehmens Buchalik Brömmekamp das Unternehmen durch ein Eigenverwaltungsverfahren zu sanieren, war richtig. Unser Dank gilt allen Beteiligten, die an die Zukunft des Unternehmens geglaubt haben und mit uns diesen Weg gegangen sind“, erklärt Johannes Schick. Durch das Eigenverwaltungsverfahren konnten 86 der 90 Arbeitsplätze gerettet werden. Der wesentliche Grund für das erforderliche Sanierungsverfahren war die überraschende Beendigung und drohende Rückabwicklung eines Großauftrags. Während des Verfahrens ergänzten die Gesellschafter die Geschäftsführung um den Sanierungsexperten Tim Langstädtler von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp. Langstädtler übernahm die verfahrensspezifischen Fragestellungen sowie die Kommunikation zu allen Stakeholdern, bei denen das ESUG-Planverfahren weitestgehend unbekannt war. „Die zügige Sanierung war insbesondere deshalb möglich, weil die geschäftsführenden Gesellschafter unverzüglich die erforderlichen Schritte eingeleitet haben und die überwiegende Mehrheit der Beteiligten gemeinsam von dem eingeschlagenen Weg überzeugt werden konnte. Die Geschäftsführung hatte immer das Steuerrad für eine positive Zukunft in der eigenen Hand. Eine Sanierung in Eigenverwaltung ist grundsätzlich ein veritables Instrument, wenn es rechtzeitig beantragt wird. Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Unternehmen diesen Schritt leider noch scheuen und in Schockstarre verharren. Die beiden Geschäftsführer haben hier vorbildlich reagiert, sodass die Sanierung in Eigenverwaltung auch dank der Zusammenarbeit mit den Gläubigern gut funktioniert hat“, so Langstädtler. Mit dem gewählten Verfahren ist die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, wie etwa die Beendigung unrentabler Vertragsverhältnisse oder langlaufender Dauerschuldverhältnisse, deutlich schneller und wesentlich kostengünstiger möglich. Ein Vorteil für die Gläubiger ist, dass sie eine deutlich höhere Quote als im Falle einer Regelinsolvenz erhalten werden.
Von der Entwicklung von Individualsoftware hat sich höltl Retail Solutions inzwischen überwiegend verabschiedet. Die bereits vor dem Verfahren entwickelten „Suiten“ (in sich integrierte Versionsstände) als Softwarelösungen werden kontinuierlich weiterentwickelt. Innerhalb des Unternehmens fand auch ein organisatorischer Umbau statt.
„höltl Retail Solutions hat das Instrument der Eigenverwaltung intensiv genutzt, um das Unternehmen wieder auf die Erfolgsspur zu bringen und sich wettbewerbsfähig aufzustellen. Ich sehe eine gute Zukunft für das Unternehmen“, so der ehemalige Sachwalter und Rechtsanwalt Kai Dellit. Dellit ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm aus Erfurt. Als Sachwalter übernahm er die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen.
Die höltl Retail Solutions sieht sich nun umso mehr gestärkt und wieder in der Verantwortung für den Mittelstand, innovative und intuitive Lösungen auf den Markt zu bringen. Dazu will das Unternehmen bereits im Frühjahr ein neues Produkt launchen, welches den Kassiervorgang mittels einer eigenen APP-Entwicklung revolutionieren soll.