Buchalik Brömmekamp: KL-Megla nutzt Eigenverwaltungsverfahren zur Sanierung

03.06.2019

• Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter

Eitorf. 3. Juni 2019. Peter Reinecke und sein Sohn Rafael David Reinecke, beide Geschäftsführer der KL-Megla GmbH in Eitorf, wollen ihr über 100-jähriges Familienunternehmen durch ein Eigenverwaltungsverfahren sanieren und wieder wettbewerbsfähig aufstellen. Einem entsprechenden Antrag des Unternehmens hat das Amtsgericht Bonn zugestimmt. „Mit der Eigenverwaltung verfolgen wir das Ziel, KL-Megla fortzuführen und nachhaltig zu sanieren. Deshalb laufen alle Projekte und der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiter wie bisher“, erklärt Peter Reinecke, der nach dem Ausscheiden von Jörg Loggen Ende März 2019 das Unternehmen als alleiniger Gesellschafter führt. Die 63 Mitarbeiter wurden bereits über die aktuelle Entwicklung informiert. Löhne und Gehälter sind in den ersten drei Monaten des Verfahrens über das Insolvenzgeld abgesichert.

Mit dem Verfahren nutzt das Unternehmen nun die Chance, die der Gesetzgeber mit dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) vor sieben Jahren geschaffen hat. Durch die Eigenverwaltung können sich Unternehmen in schwierigen Situationen wieder neu aufstellen. Die Unternehmensleitung bleibt in der Eigenverwaltung weiterhin im Amt und wird die Sanierung unter Aufsicht des Gerichts und eines Sachwalters selbstständig durchführen. Als vorläufigen Sachwalter bestellte das Bonner Amtsgericht Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Partner der überregional tätigen Wirtschaftskanzlei dhpg aus Bonn.

In dem Verfahren wird KL-Megla von der Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf begleitet, mit deren Unterstützung in den nächsten Wochen ein Sanierungskonzept erarbeitet wird. Dieses Konzept mündet später in einen Insolvenzplan, in dem die Entschuldung und nachhaltige Fortführung des Unternehmens aufgezeigt wird. Dem Plan müssen die Gläubiger zustimmen. Danach wird er vom Amtsgericht Bonn bestätigt. KL-Megla entstammt eines bereits 1917 gegründeten Glastechnik-Unternehmens und wird noch heute familiär geführt. Inzwischen entwickelte es sich im Laufe der Jahre zu einem international gefragten Hersteller von Metall-Glassystemen. Neben hochwertigen Metallsystemen für Türen, wie beispielsweise Glasduschtüren, fertigt das Unternehmen auch strom- und signalführende Beschläge.

„Im Rahmen der Planinsolvenz wird KL-Megla ertrags- und liquiditätsmäßig wieder gestärkt, um auch weiterhin als interessanter und zuverlässiger Partner für Kunden und Lieferanten im Glastechniksektor agieren zu können“, blickt Sanierungsexperte Dr. Utz Brömmekamp (Buchalik Brömmekamp) zuversichtlich in die Zukunft.

Hintergrund: Die vorläufige Eigenverwaltung (§270a InsO)

Seit dem 1. März 2012 lässt die neue Insolvenzordnung auf Antragstellung eine sogenannte vorläufige Eigenverwaltung zu. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Anstatt eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, dem vorläufigen Sachwalter und dem Insolvenzgericht will das Verfahren die Fortführung eines Unternehmens unter dem Schutz der Insolvenzordnung ermöglichen. Ziel des Verfahrens ist es, dem Unternehmen nach Möglichkeit den bisherigen Gesellschafterkreis zu erhalten und es nicht zu zerschlagen. Deshalb soll das Unternehmen auch nicht verkauft (asset deal), sondern über einen Insolvenzplan entschuldet werden. Regelmäßig gehen Unternehmen deutlich gestärkt aus diesem Verfahren hervor, denn es wird ausreichend Liquidität geschaffen und die Passivseite der Bilanz wird durch Gläubigerverzichte erheblich gestärkt.

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