Buchalik Brömmekamp: Langendorf GmbH stellt Antrag auf Eigenverwaltung

30.11.2012

· Fahrzeugbauer nutzt neue Möglichkeiten der Insolvenzordnung zur Fortsetzung der Sanierung

Waltrop, 29.November 2012. Die Geschäftsführung der Langendorf GmbH, Waltrop, hat am 29. November 2012 ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung beim Amtsgericht in Bochum beantragt. Das Amtsgericht hat dem Antrag nach § 270a InsO auf eine vorläufige Eigenverwaltung entsprochen und damit die hohen Erfolgschancen für eine Sanierung des Unternehmens bestätigt. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde bereits vom Gericht eingerichtet. Als vorläufiger Sachwalter wurde Ulrich Zerrath, Recklinghausen, bestellt. Die Mitarbeiter wurden am 29. November 2012 im Beisein des 1. Vorsitzenden der IG Metall Verwaltungsstelle Recklinghausen, Rainer Matz, über die aktuelle Entwicklung im Rahmen einer Betriebsversammlung informiert. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind in den ersten drei Monaten des Verfahrens über das Insolvenzgeld abgesichert.

„Wir nutzen die neuen Möglichkeiten der Insolvenzordnung, um die Langendorf GmbH nachhaltig zu sanieren und als stabilen Geschäftspartner und Arbeitgeber wieder wettbewerbsfähig und dauerhaft gewinnbringend aufzustellen“, so der geschäftsführende Gesellschafter, Heinz Bernd Langendorf. Nachdem der Umsatz im Jahr 2009 aufgrund der Weltwirtschaftskrise stark eingebrochen war, stagnierte dieser im Jahr 2010 als Folge des Markteinbruchs. Erst im Jahr 2011 erholte sich der Umsatz spürbar. Allerdings hatten die Entwicklungen der Vorjahre nachhaltig negativen Einfluss auf das Eigenkapital und die Liquidität.

„Wir haben im Jahr 2011 ein massives Restrukturierungsprogramm begonnen, welches nicht auf den Abbau von Mitarbeitern, sondern die deutliche Verbesserung aller innerbetrieblichen Abläufe ausgerichtet war“, so Langendorf weiter, „und sehen bereits deutliche Verbesserung. Allerdings sind wir noch nicht am Ende des Weges. Und nun fehlte uns die notwendige Liquidität, um die angestoßenen Maßnahmen erfolgreich zu Ende zu bringen“.

Das Unternehmen Langendorf GmbH ist ein internationaler und renommierter Hersteller von Kippern, Innenladern, Flexlinern und Tiefladern. Das Kerngeschäft ist der kundenspezifische Fahrzeugbau für kleine und mittelgroße Kunden aus den Bereichen Logistik, Glasindustrie- und Bauindustrie, Entsorgung sowie Landwirtschaft.

Juristisch wird die Langendorf GmbH durch Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf beraten, die bereits in den letzten Jahren eine Vielzahl von Unternehmen erfolgreich durch eine Planinsolvenz in Eigenverwaltung geführt hat.

Beim Amtsgericht Bochum waren diese Anträge die ersten ihrer Art. Das aktuelle Sanierungskonzept wurde ebenfalls von Buchalik Brömmekamp entwickelt. „Über den jetzt beschrittenen Weg erhält die Langendorf GmbH dringend notwendige Liquidität, um die operativen Verbesserungsmaßnehmen weiter umsetzen zu können“, erklärt der zuständige Partner Dr. Jochen Vogel aus dem Hause Buchalik Brömmekamp. Gleichzeitig wird die Geschäftsführung während des Restrukturierungsprozesses mit Herrn Jens Daniel um einen insolvenzerfahrenen Sanierungsexperten aus dem Hause Buchalik Brömmekamp erweitert.

Das vorläufige Sanierungskonzept über die Planinsolvenz in Eigenverwaltung sowie die operativen Maßnahmen wurden dem Gericht, dem vorläufigen Gläubigerausschuss und dem vorläufigen Sachwalter bereits vorgestellt und wird von diesen mitgetragen. „Wir werden nun das Konzept und die nächsten Schritte unseren Kunden und Lieferanten unverzüglich vorstellen, und hier um das Vertrauen werben, welches wir vom vorläufigen Gläubigerausschuss bereits erhalten haben“, so Langendorf weiter.

Die Geschäftsführung zeigte sich sehr zufrieden damit, dass mit Dipl. Betriebswirt Ulrich Zerrath aus Recklinghausen ein sanierungserfahrener vorläufiger Sachwalter dem Verfahren zugeordnet worden ist. Dieser hat in einem ersten Ortstermin zugesichert, den eingeschlagenen Weg und die Fortführung des Geschäftsbetriebes nach besten Kräften zu unterstützen.

Hintergrund: Was ist eine vorläufige Eigenverwaltung (§270a InsO):

Seit dem 1. März 2012 lässt die neue Insolvenzordnung auf Antragstellung eine sogenannte vorläufige Eigenverwaltung zu. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wird nicht bestellt, sondern ein vorläufiger Sachwalter. Damit wird die auch nach altem Recht zulässige Eigenverwaltung in das sogenannte Insolvenzeröffnungsverfahren, also dem Zeitraum zwischen Antragstellung und Eröffnung, vor verlagert. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, vorläufigem Sachwalter und dem Insolvenzgericht will das Verfahren die Fortführung eines Unternehmens unter dem Schutz der Insolvenzordnung ermöglichen. Die Geschäftsführung bleibt in diesem Verfahren weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Der vorläufige Sachwalter hat im Gegensatz zum Insolvenzverwalter, der praktisch die Kontrolle des Unternehmens übernimmt, hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen.

Weitere Informationen:

Langendorf GmbH beschäftigt 199 Mitarbeiter am Standort Bahnhofstrasse in Waltrop. Die Langendorf GmbH befindet sich in Familienbesitz und ist seit über 50 Jahren im Nutzfahrzeugbau aktiv.

Nicht von dem Insolvenzverfahren betroffen sind die Gesellschaften

· Langendorf Service GmbH/Waltrop

· Langendorf Trading GmbH/Waltrop

· und die Langendorf Service GmbH/Potsdam.

Über Buchalik Brömmekamp

Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp werden durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie einer Unternehmensberatung angeboten. Interdisziplinär arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat in diesem Jahr 20 Unternehmen nach dem neuen Gesetz erfolgreich beraten und die entsprechenden Verfahren durchgeführt.

Dipl. Betriebswirt Ulrich Zerrath aus Recklinghausen wird von den Insolvenzgerichten Münster, Dortmund und Bochum seit 1990 als Insolvenzverwalter bestellt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen in Unternehmensinsolvenzen, der Unternehmensfortführung und der Sanierungsberatung, aber auch zusätzlich über Branchenexpertise im Bereich der Fahrzeughersteller.

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